Aufruf des Gesundheitsamts
SARS-CoV-2-infizierte Person in Gaststätten

Foto: Glaser

Ortenau (st). Das Gesundheitsamt Ortenaukreis ermittelt aktuell im Fall einer mit SARS-CoV-2-infizierten Person, die sich im infektiösen Zeitraum in mehreren Gaststätten in Kehl, Rheinau-Linx und Offenburg aufgehalten hat.
Personen, die sich am Mittwoch, 9. September, zwischen 21 und 21.30 Uhr im „Burger-King“-Restaurant in Offenburg aufgehalten haben und inzwischen Krankheitssymptome wie Husten, erhöhte Temperatur, Halsschmerzen, Geruchs- oder Geschmacksstörungen haben, werden aufgefordert, sich per Mail an kontakt-covid@ortenaukreis.de unter Angaben der eigenen Kontaktdaten an das Gesundheitsamt zu wenden. Sie werden dann über die weiteren Schritte informiert.
Daneben ruft das Gesundheitsamt alle Personen zur Kontaktaufnahme auf kontakt-covid@ortenaukreis.de auf, die sich am Mittwoch, 9. September, zwischen 22 und 23 Uhr in der Cocktail Bar „Blaue Lagune“ in Kehl sowie in der selben Nacht zwischen 23.15 und 1.30 Uhr des Folgetages in der Bar „Déja Vu Shisha Lounge“ in Rheinau-Linx aufgehalten haben.

Größeres Infektionsrisiko durch das Rauchen

„Dieser Aufruf gilt unabhängig von Symptomen. In Shisha Bars ist das Infektionsrisiko aufgrund des Rauchens und der Aerosol-Bildung nach unserer Auffassung größer“, sagt Gesundheitsamtsleiterin Evelyn Bressau. Im Gegensatz dazu müssen sich Personen, die die Schnellrestaurantkette in Offenburg aufgesucht haben und sich gesund fühlen, zunächst nicht an das Gesundheitsamt wenden. „Wir bitten sie jedoch, bis zum 23. September ihren Gesundheitszustand genau zu beobachten“, so Bressau. Diese Personen können regulär ihre Arbeitsstelle aufsuchen, Kinder können zur Schule oder in den Kindergarten gehen. „Wie alle Bürger sollten aber besonders diese Personen aktuell ihre Kontaktpersonen möglichst gering halten und die allgemeinen Regeln zu Abstand, Hygiene und dem Tragen von Masken beachten. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass im Schnellrestaurant – wenn überhaupt – dann nur ein kurzzeitiger Kontakt zur infizierten Person stattgefunden hat und das Infektionsrisiko damit gering ist“, erläutert Bressau.

Bedeutung von Gästelisten für die Kontaktpersonenermittlung 

Bei der Kontaktpersonen-Ermittlung wurde das Gesundheitsamt durch teilweise falsch angegebene oder fehlende Telefonnummern vor Herausforderungen gestellt. „Dafür haben wir kein Verständnis! Jeder Restaurant- und Bar-Besucher sollte im eigenen Interesse korrekte Kontaktdaten angeben, da wir nur so über ein mögliches Ansteckungsrisiko informieren können“, verdeutlicht Bressau. „Genauso müssen Restaurant- und Bar-Betreiber die Dokumentation der Gästedaten ernst nehmen, da sie der Fürsorge ihrer Gäste verpflichtet sind und nicht zuletzt eine gesetzliche Verpflichtung zur Dokumentation besteht, welche bei Missachtung zu empfindlichen Geldbußen führen kann“, erklärt Bressau.
„Wir arbeiten in solchen Fällen eng mit den örtlichen Polizeibehörden und Ordnungsämtern zusammen und sind dankbar für die Unterstützung für unsere Arbeit, die wir von dort erhalten“, ergänzt Reinhard Kirr, zuständiger Dezernent für Sicherheit, Ordnung und Gesundheit beim Landratsamt.

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