Kläger will 370.000 Euro von Urologen
Schadensersatz wegen Geburt eines Babys

Ortenau (st). Die Arzthaftungskammer des Landgerichts verhandelt am Freitag die Klage eines Mannes gegen eine urologische Gemeinschaftspraxis im Ortenaukreis sowie den ihn behandelnden Urologen wegen der ungewollten Geburt eines Kindes. Der Kläger ließ 2016 eine Sterilisation vornehmen. Nach dem Eingriff ging er davon aus, zeugungsunfähig zu sein.

Ehefrau wurde nach Sterilisation schwanger

2017 wurde seine Frau schwanger und gebar ihm einen Sohn; ein daraufhin angefertigtes Spermiogramm des Klägers bestätigte seine Zeugungsfähigkeit. Der Kläger wirft dem Beklagten vor, ihn über die Risiken eines Zusammenwachsens der Samenleiter nicht aufgeklärt zu haben. Beide Beklagten schuldeten daher seiner Frau die Zahlung eines Schmerzensgelds von 20.000 Euro, das für die ungewollte Schwangerschaft und die damit einhergehenden Belastungen zu bezahlen sei. Ferner müssten sie die Unterhalts- und Betreuungskosten für seinen Sohn bis zur Vollendung des 18. beziehungsweise 25. Lebensjahres übernehmen, ebenso die Kosten für Ausbau seines Eigenheims und die Anschaffung eines größeren Fahrzeugs. Der zu erstattende Schaden belaufe sich prognostisch auf rund 350.000 Euro. Die Beklagten bestreiten eine unzureichende Aufklärung des Klägers.

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