Vogelgrippe in Straßburg festgestellt
Überwachungszone in der Ortenau
- Auf dieser Karte ist die Überwachungszone in der Ortenau zu sehen, für die wegen des Vogelgrippefalls in Straßburg strengere Auflagen gelten.
- Foto: Landratsamt Ortenaukreis
- hochgeladen von Christina Großheim
Ortenau/Elsass (st) In einem Geflügelbetrieb bei Straßburg im Département Bas-Rhin (Frankreich) ist am 6. November die Vogelgrippe bestätigt worden, schreibt das Landratsamt Ortenaukreis in einer Pressemitteilung. Wegen der französischen Sperrzonen gilt auf Ortenauer Seite eine Überwachungszone (Mindestradius zehn Kilometer ausgehend vom Ausbruchsbetrieb in Frankreich). Betroffen sind Teilgebiete von Kehl, Willstätt und Neuried. Das Landratsamt Ortenaukreis hat am Freitagnachmittag eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.
Für Geflügelhalter in der Überwachungszone gelten folgende Kernauflagen (Einzelheiten stehen in der Allgemeinverfügung):
- Stallhaltung der Tiere beziehungsweise Haltung, die oben und seitlich ausreichend gegen Wildvögel schützt (bei Netzen: max. 2,5 Zentimeter Maschenweite).
- Bestände und Auffälligkeiten melden (inklusive verendeter Tiere, Produktionsrückgänge) an das Veterinäramt, bevorzugt per E-Mail Vetamt@Ortenaukreis.de; Bestandsregister führen.
- strenge Hygieneregeln im Betrieb einhalten (Zutritt, Schutzkleidung, Händehygiene, Schuhdesinfektion).
- Verbringungsverbote für gehaltene Vögel, Eier, frisches Geflügelfleisch und tierische Nebenprodukte; Ausnahmen nur per behördlicher Genehmigung.
- keine Vogelmärkte, Ausstellungen oder ähnliche Veranstaltungen; keine Freilassungen zur Aufstockung des Wildvogelbestands.
- Tierkörper über die Tierkörperbeseitigung (ZTN Süd) entsorgen; Schadnagerbekämpfung dokumentieren.
- Transporte durch die Zone nur ohne Halt und möglichst über Hauptachsen; Fahrzeuge/Behälter nach jeder Fahrt reinigen und desinfizieren.
Die Regelungen gelten ab Samstag, 8. November. Die vollständige Allgemeinverfügung mit Karte ist über die Bekanntmachungen auf der Website des Landratsamts abrufbar. Dort sind auch weiterführende Hinweise zur Früherkennung und zu Biosicherheitsmaßnahmen verlinkt.

















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