Ortenau Jobcenter
Zahl der Bedarfsgemeinschaften liegt bei 8.967

Foto: Archivbild Glaser

Ortenau (st) Über die genaue Entwicklung der Fallzahlen kann laut Ortenau Jobcenter derzeit keine valide Aussage getroffen werden, da die Zahlen seit April bis Juli 2025 aufgrund eines zentralen Verarbeitungsfehlers in der Grundsicherungsstatistik SGB II der Bundesagentur für Arbeit teilweise unterzeichnet waren.
Im August liegt die Zahl der Bedarfsgemeinschaften bei 8.967, heißt es in einer Pressemitteilung. Damit erreichen die Fallzahlen wieder nahezu das Niveau von März 2025.
Leichter Anstieg bei den Arbeitslosen
Die Zahl der Arbeitslosen ist im August leicht gestiegen. „Dies ist für diese Jahreszeit typisch: Viele Arbeitsfördermaßnahmen enden im Juli, ebenso das Schuljahr. Neue Beschäftigungen, Ausbildungen oder Förderprogramme beginnen meist erst im September. In der Zwischenzeit wird der Personenkreis statistisch als arbeitslos erfasst, was den Anstieg der Arbeitslosigkeit erklärt“, kommentiert Silvia Kimpel, die Leiterin des Ortenau Jobcenters, die aktuelle Entwicklung.
Im August verzeichnet das Ortenau Jobcenter 194 erfolgreiche Arbeitsmarktintegrationen. Davon fanden 163 Personen in eine sozialversicherungspflichtige oder selbstständige Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt statt. Ergänzend wurden 31 Integrationen in geförderte Jobs des zweiten Arbeitsmarkts realisiert – dies sind durch öffentliche Förderung unterstützte, gemeinnützige Beschäftigungsverhältnisse.
18.478 Leistungsbezieher
Insgesamt beziehen derzeit 18.478 Personen Leistungen des Ortenau Jobcenters. Darunter sind 5.242 arbeitslos gemeldete und 3.986 weitere, die als arbeitssuchend gelten. So stehen aktuell 9.228 Personen dem Arbeitsmarkt direkt zur Verfügung.
Zum Leistungsempfängerkreis gehören außerdem 5.203 nichterwerbsfähige Personen – Kinder oder Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen. Hinzukommen 1.046 Personen, die keine Regelleistungen erhalten, beispielsweise Angehörige mit Anspruch auf BAföG oder Altersrentner sowie Personen, die ausschließlich Bildungs- und Teilhabeleistungen beziehen.

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