Fördergelder von Land und Bund
Zwölf Gemeinden erhalten Zuschuss

Die Erweiterung und Neuordnung der Gemeinschaftsschule Hohberg wurde mit Mitteln aus dem Ausgleichstock unterstützt- | Foto: Gemeinde Hohberg
  • Die Erweiterung und Neuordnung der Gemeinschaftsschule Hohberg wurde mit Mitteln aus dem Ausgleichstock unterstützt-
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Ortenau (st). 3,43 Millionen Euro Fördergelder aus dem Ausgleichstock fließen in den Ortenaukreis, so das Landratsamt in einer Pressemitteilung. Der Gesamtförderbetrag liegt erneut deutlich über den Beträgen der Vorjahre, wenngleich die Förderhöhe des Vorjahres nicht ganz erreicht wurde. Von der Finanzspritze profitieren insgesamt zwölf Gemeinden. „Ich freue mich sehr über diese positive Nachricht für die zwölf Gemeinden des Ortenaukreises. Mit diesen Fördergeldern sind sie in der Lage, Investitionen in einem Umfang von rund 28 Millionen Euro zu tätigen“, sagt Landrat Frank Scherer, der die berücksichtigten Gemeinden am Mittwochmittag informierte. Am Vormittag entschied der Verteilerausschuss für den Regierungsbezirk Freiburg über die Vergabe der Mittel, dabei wurde der Schwerpunkt der Förderung auf Investitionen bei Schulmaßnahmen, Kinderbetreuung und bei der Feuerwehr gelegt.

Mit mehr als zwei Millionen Euro fließen in diesem Jahr in der Ortenau mehr als die Hälfte der Fördergelder in Schulprojekte. „Erneut profitieren die Schulen und dabei insbesondere die Gesamtschulen im Ortenaukreis mit sehr hohen Förderbeträgen. Bei den Kindertagesstätten wurden alle eingereichten Anträge auch berücksichtigt, was ich sehr begrüße. Damit können die Gemeinde zukunftsfähige wichtige Projekte in der Ortenau entwickeln und so den Standort Ortenau weiter stärken“, so Scherer.

Der Ausgleichstock geht auf das Finanzausgleichsgesetz (FAG) zurück. Darin ist vorgesehen, dass das Land Gemeinden bei der Finanzierung notwendiger kommunaler Einrichtungen unterstützt. Zu den möglichen geförderten Vorhaben zählen insbesondere der Bau von Kindergärten und Schulen oder der Hochwasserschutz. Nicht gefördert werden etwa Erschließungsmaßnahmen und Vorhaben für Zwecke, die auch von privaten Trägern kostendeckend erfüllt werden können. Ob und in welcher Höhe eine Gemeinde die beantragten Beihilfen bekommt, ist abhängig von der Zahl der Anträge, der Höhe der Gesamtaufwendungen für ein Vorhaben oder auch den zur Verfügung stehenden Mitteln des Ausgleichstocks. Über die einzelnen Anträge der Gemeinden entscheidet ein Verteilerausschuss beim Regierungspräsidium Freiburg.

Folgende Kommunen und Projekte werden mit den aufgeführten Zuschüssen gefördert:

  • Bad Peterstal-Griesbach, Naturgruppe im Kindergarten St. Bernhard, 100.000 Euro
  • Biberach, Sanierung Grundschule, 400.00 Euro
  • Durbach, Neubau Kleinkindbetreuung Ebersweier, 500.000 Euro
  • Friesenheim, Sanierung Grundschule Oberschopfheim, 70.000 Euro
  • Hausach, Erweiterung und Neubau der Graf-Heinrich-Schule für die Gemeinschaftsschule, 700.000 Euro
  • Hohberg, Erweiterung und Neuordnung Gemeinschaftsschule, 800.000 Euro
  • Kappelrodeck, Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs, 80.000 Euro
  • Lautenbach, Generalsanierung der Neuensteinhalle, 500.000 Euro
  • Mühlenbach, Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs, 50.000 Euro
  • Nordrach, Neubeschaffung TLF-3000, 120.000 Euro
  • Oberharmersbach, Sanierung Flachdach und Fenstertausch an der Brandenkopfschule, 50.000 Euro
  • Seebach, Feuerwehrfahrzeug, 60.000 Euro

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