Änderungen in 2023
Das ändert sich für Unternehmen im neuen Jahr

Der sogenannte gelbe Zettel wird ab diesem Jahr in elektronischer Form übermittelt.  | Foto: Foto: AOK Mediendienst
  • Der sogenannte gelbe Zettel wird ab diesem Jahr in elektronischer Form übermittelt.
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Ortenau Nicht nur für die Bürger stehen zum Jahresbeginn Änderungen an. Auch die Unternehmen müssen sich auf neue Regelungen und Gesetze einstellen. Eine Übersicht über die wichtigsten Veränderungen für Unternehmen im neuen Jahr.

Energiepreisdeckel kommt

So sollen auch Unternehmen von dem beschlossenen Energiepreisdeckel für Strom, Gas und Fernwärme profitieren. Betriebe, die weniger als 1.500 Megawattstunden Gas verbrauchen, haben einen gedeckelten Preis von zwölf Cent pro Kilowattstunde, bei Fernwärme liegt dieser bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde – für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Der Strompreis wird für kleine Unternehmen auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Für große Industrieunternehmen mit einem Verbrauch über 30.000 Kilowattstunden liegt er bei 13 Cent für 70 Prozent des historischen Verbrauchs.

Lieferketten kontrollieren

Das Lieferkettensorgfaltsgesetz tritt zum 1. Januar in Kraft: Damit sind große Unternehmen, die mehr als 3.000 Beschäftigte haben, für die Einhaltung von Menschenrechten und ökologischen Standards entlang ihrer Lieferketten verantwortlich. Die müssen nachweisen, dass sie sich bemüht haben, bei ihren weltweiten Zulieferern dies zu etablieren und zu kontrollieren. Bislang galt eine freiwillige Selbstverpflichtung für diese Unternehmen.
Wer krank wurde, hatte eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sowohl seinem Arbeitgeber als auch der Krankenkasse vorzulegen. Ab heute wird der sogenannte gelbe Zettel auf elektronischem Weg übermittelt. Die Beschäftigten müssen ihn nicht mehr selbst an den Betrieb schicken. Allerdings gilt nach wie vor die Pflicht, dem Arbeitgeber mitzuteilen, dass und wie lange man arbeitsunfähig ist. Der Betrieb ruft dann die Krankheitsdaten auf elektronischem Weg ab.

Digitalisierung schreitet voran

Alle Unternehmen, die Mitglied in einer Berufsgenossenschaft und der Unfallkasse sind, erhalten eine "Unternehmensnummer". Sie ersetzt die alte Mitgliedsnummer und ist nun bundeseinheitlich gestaltet. Gleichzeitig übermitteln die Betriebe nun die Jahresdaten für die Unfallversicherung und die Lohnnachweise auf digitalem Weg. Der Grund für den Wechsel: Diese Unternehmensnummer ist Voraussetzung dafür, dass Bürger mit dem digitalen Konto "Bund ID" Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung beanspruchen können. Übrigens auch die Betriebsprüfung wird ab Januar 2023 digital. Bislang war die Teilnahme für Arbeitgeber freiwillig. Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass die Daten aus den Lohnabrechnungen der Beschäftigten digital an die Deutsche Rentenversicherung übermittelt werden müssen. Eine Befreiung für alle, die dies händisch vornehmen oder kein Geld für ein Software-Update haben, ist bis 2026 möglich.

Mehr Geld für Azubis

Die Mindestausbildungsvergütung wird auf 620 Euro im ersten Lehrjahr angehoben. Das gilt für Ausbildungen, die 2023 begonnen werden. Sie soll im zweiten Lehrjahr um 18 Prozent und im dritten um 35 Prozent gegenüber dem ersten Ausbildungsjahr steigen. Auch für Midijobber gibt es neue Verdienstgrenzen: Sie dürfen nun bis zu 2.000 Euro im Monat verdienen, ohne dass die vollen Sozialversicherungsbeiträge fällig werden. Die letzte Erhöhung liegt noch nicht lange zurück: Im Oktober 2022 war die Verdienstgrenze bereits auf 1.600 Euro angehoben worden.
Wenn der Arbeitgeber das Mittagessen oder eine Unterkunft bezuschusst oder stellt, muss er beim Finanzamt den sogenannten Sachbezugswert versteuern. Dieser wurde nun fürs Frühstück auf zwei Euro und das Mittag- oder Abendessen auf 3,80 Euro angehoben. Der Monatswert liegt also bei 288 Euro.

Mehrweg statt Einweg

Gastronomen sehen sich mit der Mehrwertpflicht konfrontiert. Ab heute müssen Restaurants sowie Lieferdienste und Caterer Mehrwegbehälter als Alternative für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen anbieten. Die Ausnahme von der Regel: Betriebe mit weniger als fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmeter Verkaufsfläche sind davon befreit. Allerdings müssen sie von Kunden mitgebrachte Gefäße akzeptieren und Speisen und Getränke für den "to-go"-Verzehr darin abfüllen. So soll der Verpackungsmüll in Deutschland reduziert werden. Immerhin werden hierzulande bislang täglich 770 Tonnen Verpackungsabfall durch Einwegbehältnisse erzeugt.

Der Bundestag hat die Erhöhung der LKW-Maut beschlossen. Bei der Berechnung sollen nun die Kosten für Lärmbelästigung und Luftverschmutzung stärker berücksichtigt werden.

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