Zweite Instanz relativiert Urteil
Motodrom-Streit: Biker zieht zurück

Achern (st). Motorradfahrer sind in einem Eilrechtsschutzverfahren gegen die Stadt Achern zu Gericht gezogen, nachdem die Verkehrsbehörde im Frühjahr ein zeitlich beschränktes Motorradverbot auf der Straße zwischen Rheinbischofsheim und Wagshurst angeordnet hatte. Der Grund für die Anordnung war, dass die Häufung der Motorradunfälle auf der Strecke weit über den Durchschnitt zugenommen hatte, nachdem die Kreisstraße im Jahr 2018 saniert worden war. Lärm, der von Motorrädern verursacht werden kann, spielte dabei anders als in manchen Fällen hingegen keine Rolle, so die Stadtverwaltung einer Pressemitteilung.

In einem ersten Verfahren hatte das Verwaltungsgericht Freiburg einer Motorradfahrerin Recht gegeben. Hiergegen erhoben die Verkehrsbehörden Beschwerde. Als nächste Instanz relativierte daraufhin der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim den Beschluss des Verwaltungsgerichts. Danach sah die Verkehrsbehörde der Stadt sich darin bestätigt, grundsätzlich richtig gehandelt zu haben, um Leib und Leben nicht nur von Motorradfahrern, sondern auch von anderen Verkehrsteilnehmern zu schützen. Dabei wurden sowohl allgemeine Gefährdungen durch Blaulichtfahrten für verunglückte Motorradfahrer in den Blick genommen als auch konkret die Gefahr für unbeteiligte Nutzer des Radwegs entlang der Strecke, der gerade zu den Verbotszeiten für die Motorradfahrer zahlreich auch von Familien mit Kindern benutzt wird. Es war nämlich zu verzeichnen, dass stürzende Motorradfahrer und ihre Maschinen immer wieder über den Radweg in die Felder schossen.

Alternativen zu Verbot geprüft

Die Mannheimer Richter hatten der Verkehrsbehörde lediglich aufgegeben, noch einmal vertieft zu überprüfen, ob statt durch das Fahrverbot für Motorräder die Verkehrssicherheit nicht auch durch alternative Maßnahmen ebenso erhöht werden könnte.

Diese Prüfung nahmen die Fachleute bei der Verkehrsbehörde vor und kamen zu dem Ergebnis, dass die Schilder stehen bleiben konnten, weil andere Maßnahmen entweder nicht ebenso wirksam wären oder sogar Gefahren nicht nur für Motorradfahrer sogar erhöht würden. Leitplanken etwa könnten zu größeren Verletzungsrisiken gleichfalls für Benutzer des Radwegs führen.

Rowdys waren in der Folge nicht nur auf der Straße unterwegs, sondern beschädigten oder entfernten auch die Verbotsschilder neben der Straße eigenmächtig.

Eilrechtsschutzantrag zurückgezogen

Zudem zog erneut ein Motorradfahrer vor das Verwaltungsgericht. Wie schon in dem ersten Verfahren scheint dabei eine gewisse Unterstützung durch Motorradverbände eine Rolle zu spielen. Allerdings nahm dessen niedersächsischer Rechtsanwalt, der gleichfalls bereits beim ersten Mal die Motorradinteressen vertrat, den Eilrechtsschutzantrag nun kostenpflichtig zurück, nachdem er sich davon überzeugte, dass die Behörden ihre Entscheidung auf den Mannheimer Richterspruch gut begründet haben. Allerdings will er die Entscheidung ohne Eile in einem ordentlichen Verfahren weiter überprüfen lassen.

Einstweilen können Motorradfahrer seit Anfang November bis Ende Februar freie Fahrt auf der Strecke genießen, weil in dieser Zeit in den Vorjahren keine vermehrten Zweiradunfälle zu verzeichnen waren. Stadt Achern und das Verkehrskommissariat der Polizei sind zuversichtlich, dass das zeitlich eingeschränkte Motorradverbot Bestand haben wird.

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