Bahn stur: keine Gleispflege „aus akustischen Gründen“

Rheintalbahn beim Orschweierer Bahnhof: Werden die Gleise geschliffen, sinkt der Lärmpegel. | Foto: Foto: rö
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Ortenau. Informationsabend der Deutschen Bahn am heutigen Mittwoch ab 20 Uhr in der
Emil-Dörle-Schule in Herbolzheim. Heiß umstrittenes Thema: Schallschutz.
Für einen solchen Schutz sorge sie entlang der Bahnstrecke
Offenburg-Kenzingen, gibt sich die Bahn bürgernah und will über
„Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes informieren“.
Weit weniger konziliant und bürgernah verhält sich das im Eigentum des
Bundes befindliche Unternehmen, wenn es um praktische Vorschläge der
Stadt Mahlberg zur Lärmentlastung besonders im Stadtteil Orschweier
betroffener Bürger geht.

Die Stadt hat im Rahmen eines Lärmaktionsplans eine Maßnahme „besonders überwachtes Gleis“ mit
regelmäßigem Schleifen der Schienen zwecks Erzielung eines erheblichen
Lärmminderungseffekts vorgeschlagen. Die DB Netz AG indes weigert sich
bislang strikt, derlei in Angriff zu nehmen, weshalb die Stadt gegen das
Unternehmen klagte. Verhandelt wird am kommenden Freitag ab 10.15 Uhr
im Freiburger Verwaltungsgericht.

Während Bürgermeister Dietmar Benz schon eine „Paradoxon“ dergestalt befürchtet, dass den rund 180.000
Euro, die für den gemäß einer EU-Vorgabe erstellten Plan ausgegeben
wurden, keine Taten der Bahn folgen, sieht Prof. Dr. Dominik Kupfer von
der Freiburger Kanzlei W2K („Wurster, Wirsing, Kupfer“), die die Stadt
vertritt, gute Chancen, vor Gericht zu obsiegen. Gleichzeitig könnte der
Fall auch als Beispiel dafür dienen, wie die Bahn mit Kommunen und
Bürgern, die unter von ihr erzeugtem Lärm leiden, umgeht.

Im strittigen Fall jedenfalls vertritt die DB Netz AG den Standpunkt, dass
sie als wirtschaftliches Unternehmen die in dem Lärmaktionsplan
vorgeschlagenen Maßnahmen nicht ergreifen müsse. Mit dessen Erstellung
hatte die Stadt als durch die Autobahn, die B3, einer Kreisstraße und
der Rheintalbahn besonders betroffene Kommune einen gesetzlichen Auftrag
kraft Bundesimmissionsschutzgesetz erfüllt und pocht nun darauf, dass
die Bahn ihrer daraus resultierenden gesetzlichen Pflicht nachkommt.
Dabei geht es, wie in der Klageschrift betont wird, um eine relativ
kostengünstige „Gleispflege aus akustischen Gründen“, einfach
durchzuführen und mit für Betroffene deutlich spürbarer Wirkung. Dabei
werden die Gleise regelmäßig dahingehend überprüft, ob der Schallpegel
seit der vorherigen Kontrolle zugenommen hat.

Falls ja, werde das entsprechende Gleis geschliffen und dadurch die mit der Zeit
entstehenden wellenartigen Unebenheiten beseitigt. Rollt darüber ein
Zug, entsteht mit zunehmender Geschwindigkeit ein ansteigender Heulton,
der gegenüber einer glatten Schiene zu einem um 15 Dezibel höheren
Geräuschpegel führen kann. Die Investitionskosten werden von der
Klägerin auf jährlich etwa 15.000 Euro geschätzt. Nach ihrer Berechnung
belaufen sich die Lärmkosten ohne Lärmreduzierung insbesondere für
Schallschutz auf 967.720 Euro pro Jahr, die durch die Maßnahme
„Besonders überwachtes Gleis“ um 289.615 Euro reduziert werden könnten.

Weshalb sich die DB Netz AG in dieser Angelegenheit stur stellt, könnte an
einem besonderen Datum liegen. Ab kommendem Jahr ist für die Erstellung
solcher Aktionspläne nicht mehr die betroffene Kommune, sondern das
Eisenbahnbundesamt zuständig. Doch die Stadt Mahlberg will auch danach
auf Durchführung der von ihr geforderten Maßnahme pochen. Bislang wurde
ihre Aufnahme in das Lärmsanierungsprogramm des Bundes abgelehnt, weil
nicht absehbar sei, ob im Zuge des viergleisigen Ausbaus Lärmvorsorge
entlang der bestehenden Trasse erforderlich ist. Derweil geht es
lediglich um freiwillige Maßnahmen – wie heute Abend in Herbolzheim.

Autor: Norbert Rößler

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