Landgericht Mannheim weist Antrag der Süwag Energie AG ab
Stromkonzessionsstreit: Vergabe war korrekt

Stromkonzessionsvergabestreit: Die Süwag ist vor dem Landgericht Mannheim erst einmal gescheitet. | Foto: Uwe Schlick/pixelio.de
  • Stromkonzessionsvergabestreit: Die Süwag ist vor dem Landgericht Mannheim erst einmal gescheitet.
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Mannheim/Ortenau. Das Landgericht Mannheim hat am Freitag den Antrag der Süwag Energie AG gegen die Stromkonzessionsvergabe der Städte Achern, Rheinau, Renchen
sowie der Gemeinden Sasbach und Sasbachwalden zurückgewiesen.

Die Süwag, die bis zum Jahr 2012 Konzessionsnehmer in den Kommunen war,
hatte schon einmal mit Erfolg gegen eine Übergabe des Stromnetzes an das
E-Werk-Mittelbaden geklagt. Daraufhin wurde die Vergabe mit großem
Aufwand neu durchgeführt. Erneut konnte das E-Werk Mittelbaden im Mai
dieses Jahres diese Ausschreibung gewinnen – die Vergabe wurde in allen
Gemeinderäten bestätigt. Die Süwag Energie AG wollte daraufhin mit einer
einstweilige Verfügung gegen den Abschluss der Stromkonzessionsverträge
vorgehen. Dies wurde nun vom Gericht zurückgewiesen. 

„Die Süwag prüft nun ihre rechtlichen Optionen, um dann über das weitere Vorgehen
zu entscheiden. Bereits im letzten Verfahren war die Süwag in der ersten
Instanz unterlegen, bevor sie in der zweiten Instanz vor dem
Oberlandesgericht Karlsruhe Recht bekam“, stellt Marcus Heckler,
Referent Netzkommunikation der Süwag Energie AG nach dem Entscheid der
Mannheimer Richter fest. Man sei nach wie vor davon überzeugt, ein
wirtschaftlich attraktives Angebot im Konzessionsverfahren abgegeben zu
haben. „Die Süwag hat weiterhin starke Bedenken hinsichtlich der
Rechtmäßigkeit des erneuten Vergabeverfahrens“, so Heckler.

Die Stadt Achern sieht sich durch die Entscheidung des Landgerichts Mannheim
„in dem mit größter Sorgfalt und umfangreichem Aufwand unter
Beteiligung externer Experten durchgeführten Vergabeverfahren
bestätigt“, so die Stadt in einer Pressemitteilung. „Die einstimmige
Entscheidung des Gemeinderats der Stadt Achern zur Vergabe der
Stromkonzession wurde auf der Basis einer Angebotsauswertung gefasst,
der eine ebenfalls vom Gemeinderat zuvor beschlossenen Bewertungsmatrix
zu Grunde lag.“ Die darin enthaltenen 81 Bewertungskriterien seien
einschließlich der Bewertungsmethodik vor der Angebotsabgabe bekannt
gegeben worden, so dass alle Bewerber klar hätten erkennen können,
worauf es dem Gemeinderat bei seiner Entscheidung ankommen würde und sie
hätten ihre Angebote darauf ausrichten können.

Die Stadt Achern betont: „Für diese umfassende technische und juristische Vorbereitung
der Vergabeentscheidung musste von der Stadt Achern zwischenzeitlich ein
sechsstelliger Betrag aus Steuermitteln aufgewendet werden.“ Die Stadt
beklagt, dass das Unternehmen das „Verhaltensmuster des RWE-Konzerns
beim Verlust von Stromkonzessionen auch in diesem Fall praktiziere:
„Obwohl die Süwag-Tochter Syna seit dem 1. Januar 2013 keinen
Konzessionsvertrag mit der Stadt Achern mehr hat, praktiziert sie mit
ihren wiederkehrenden Klagen eine durchschaubare Verzögerungstaktik und
verweigert die Netzübergabe, um weiterhin wirtschaftlichen Nutzen aus
dem Stromnetz der Stadt Achern zu ziehen.“ Die Stadt appelliert an die
Verantwortlichen des Stromversorgers, „das Ergebnis des mit großer
Sorgfalt vorgenommenen Konzessionsverfahrens sowie die hierzu ergangene
einstimmige kommunalpolitische Entscheidung zu akzeptieren und nicht
weiter mit juristischen, kostenaufwändigen Anstrengungen zu Lasten der
Steuerzahler und damit der Bürger gegen das Votum der Bürgervertreter zu agieren.“

„Wir freuen uns über das Urteil und die damit verbundene Bestätigung der in den betroffenen Gemeinden durchgeführten Konzessionsvergabeverfahren“, so Martin Wenz, Mitglied der
Geschäftsleitung E-Werk Mittelbaden, fest.

Autor: Christina Großheim

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