Feuerwehr und Wirtschaftsförderung
3G-Regel: Schulung für Unternehmen

Kehl (st). Auch am Arbeitsplatz gilt seit Mittwoch, 24. November, die 3G-Regelung. Die Bundesregierung sieht vor, dass Arbeitnehmer vor Dienstbeginn den Nachweis vorlegen, dass sie geimpft, genesen oder tagesaktuell getestet sind. Aufgrund dieser Neuregelung hatten sich einige Kehler Unternehmen an die Stadtmarketing- und Wirtschaftsförderungs-GmbH gewandt und sogenannte Anleiterschulungen angefragt. Gemeinsam mit der Feuerwehr wird die Wirtschaftsförderung die Schulung an zwei Terminen in der Stadthalle anbieten: erstmals am Dienstag, 30. November, ab 18 Uhr sowie anschließend am Donnerstag, 2. Dezember, um 12 Uhr.

Anleiter nehmen Schnelltests nicht selbst vor, sondern kontrollieren bei Dritten die korrekte Selbstanwendung und bestätigen anschließend - nach dem Vier-Augen-Prinzip - das Testergebnis. In den Schulungen wird den Teilnehmern veranschaulicht und erläutert, wie Antigen-Schnelltests richtig vorgenommen werden und was es dabei zu beachten gibt. Anleiter in den Unternehmen sind nach der Corona-Verordnung dann auch berechtigt, ihren Mitarbeitenden nach betrieblichen Testungen negative Testnachweise auszustellen, die beispielsweise im Restaurant oder bei Veranstaltungen vorgelegt werden können.

Bei Interesse können sich Firmen per E-Mail an die Stadtmarketing- und Wirtschaftsförderungs-GmbH Kehl wenden.

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