Nachfrage übersteigt Angebot
Punktesystem regelt Wohnbauplatzvergabe

Städtisches Bauland ist rar, deshalb hat die Stadt Kriterien für die Vergabe festgelegt. | Foto: Stadt Kehl
  • Städtisches Bauland ist rar, deshalb hat die Stadt Kriterien für die Vergabe festgelegt.
  • Foto: Stadt Kehl
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Kehl (st) 480 Bewerber: So lange ist die Warteliste von Menschen, die in Kehl gerne ein städtisches Grundstück hätten, um darauf ein Ein- oder Zweifamilienhaus zu bauen. Weil die Nachfrage nach städtischen Bauplätzen so viel größer ist als das Angebot, muss die Stadt Vergaberichtlinien definieren. Die Quadratmeterpreise für städtische Grundstücke legt nämlich der Gemeinderat fest; hier kommt nicht der Meistbietende zum Zug. Auch Familien mit niedrigerem Einkommen sollen sich den Traum von den eigenen vier Wänden verwirklichen können.

Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum stellt ein zentrales gesellschaftliches Anliegen und eine originär kommunale Aufgabe dar. Gemeinderat und Verwaltung haben dabei den gemeinschaftlichen Gestaltungauftrag, die kommunalen Bauplatzvergabekriterien vor Ort in einem transparenten Willensbildungsprozess zu entwickeln und miteinander aufzustellen. Im Mittelpunkt dieser Überlegungen steht die städtebauliche und wohnungsbaupolitische Zielsetzung. Der Gemeinderat hat sich also zunächst Klarheit darüber verschafft, was für Vorhaben er durch die vergünstigte Bauplatzvergabe fördern will. Es galt somit zu definieren, welchen Wohnraumbedarf die Gemeinde als förderungswürdig anerkennen will.

Der Gemeindetag Baden-Württemberg hat zur Entwicklung kommunaler Bauplatzvergabekriterien im Februar 2019 eine Handreichung für seine Mitgliedsgemeinden entwickelt. Darauf aufbauend wurden die neuen Richtlinien der Stadt Kehl zur Bauplatzvergabekriterien erarbeitet.

Die maximal erreichbare Punktzahl für Bewerber: 190 Punkte

Wie viele Punkte gibt es wofür?

Maximal 90 Punkte für den Bezug zu Kehl:

  • 20 Punkte gibt es für Menschen, die seit mindesten 15 Jahren ihren Hauptwohnsitz in der Rheinstadt haben;
  • Drei Punkte bekommen Bewerber für jedes volle Kalenderjahr, in dem sie in Kehl gearbeitet haben. Bis zu 21 Punkte sind möglich;
  • Neun Punkte werden vergeben, wenn sich der ausgeschriebene Bauplatz im gleichen Ortsteil befindet, in dem sich auch der Arbeitsplatz eines Bewerbers befindet;
  • Bis zu 25 Punkte können für ehrenamtliche Tätigkeiten beispielsweise in Vereinen, bei der Feuerwehr oder durch Mitgliedschaft im Gemeinde- oder Ortschaftsrat angerechnet werden;
  • Zehn weitere Punkt gibt es dafür, wenn ein Bewerber sein Ehrenamt in derselben Ortschaft ausübt, in der auch der ausgeschriebene Bauplatz liegt.

Maximal 90 Punkte für soziale und haushaltsbezogene Aspekte:

  • 15 Punkte für Menschen, die über weniger als 80 Prozent des durchschnittlichen steuerpflichtigen Jahreseinkommens eines Vierpersonenhaushaltes verfügen;
  • Fünf Punkte für Bewerber, die verheiratet sind, in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben oder Kinder alleine erziehen;
  • 20 Punkte gibt es für jedes Kind unter sechs Jahren, 15 Punkte für Kinder zwischen sechs und zehn und zehn Punkte für Kinder zwischen elf und 18 Jahren. Eine ärztlich bescheinigte Schwangerschaft zählt ab der zwölften Schwangerschaftswoche als Kind. 60 Punkte können maximal vergeben werden;
  • 10 Punkte gibt es maximal, wenn ein Bewerber oder eine andere im Haushalt lebende Person behindert oder pflegebedürftig ist. Behindertenausweis oder Pflegegutachten müssen der Bewerbung beigelegt werden.

Gemeinwohlkriterien

  • Zehn Punkte gibt es, wenn durch den Umzug in ein Ein- oder Zweifamilienhaus auf einem städtischen Wohnbauplatz eine Sozialwohnung frei wird.

Damit man sich bewerben kann, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Das Vermögen der Bewerber darf den doppelten Preis des Grundstücks nicht übersteigen. Darüber hinaus muss das steuerpflichtige Jahreseinkommen niedriger als 125 Prozent des durchschnittlichen Jahreseinkommens eines Vierpersonenhaushalts sein. Einer Bewerbung muss außerdem eine Finanzierungsbestätigung einer Bank mit Sitz in der EU, dem europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz beiliegen. Alternativ ist ein entsprechender Eigenkapitalnachweis beizufügen.

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