Kommunaler Ordnungsdienst unterwegs
Teure Verstöße gegen Kontaktverbot

Die Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes haben ein wachsames Auge.  | Foto: Stadt Kehl
  • Die Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes haben ein wachsames Auge.
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  • hochgeladen von Rembert Graf Kerssenbrock

Kehl (st). Obwohl seit dem 23. März Ansammlungen von mehr als zwei Personen verboten sind, halten sich nicht alle an diese Regeln: Bei einer Routinekontrolle ertappte der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) an einem Tag insgesamt sieben Personen, die im Gebiet Schneeflären und auf dem Skaterpark gegen die Auflagen verstoßen haben. Sie alle erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro.

Zudem gilt seit vergangenem Montag im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen eine Maskenpflicht. Bis auf geregelte Sonderfälle müssen Mund und Nase mit einer Schutzmaske, einem Schal oder einem Tuch abgedeckt werden. Auch hier stellt der KOD fest, dass sich nicht alle Kehler daran halten: Eine Person mussten die Ordnungshüter beim Einkaufen ohne Mundschutz zurechtweisen. Ab der kommenden Woche bleibt es nicht mehr bei Verwarnungen: Bei Verstößen droht ein Bußgeld in Höhe von 15 bis 30 Euro. Die Mitarbeitenden des KODs sind weiterhin regelmäßig im Bereich der Gaststättenkontrolle unterwegs.

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