Folgenschwere Verfolgungsfahrt in Kehl
Kamikaze-Fahrer hinterlässt Schaden im fünfstelligen Bereich

Kehl (st). Der 48 Jahre alter Lenker eines VW Caddy machte am Dienstagabend kurz nach 23 Uhr Beamten des Polizeireviers Kehl auf sich aufmerksam, als er während der Fahrt auf der Graudenzer Straße in Richtung Auenheim deren Streifenwagen mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit überholt hatte. Als der VW-Fahrer daraufhin sein Fahrzeug wendete und wieder in die entgegengesetzte Richtung fuhr, nahmen die Polizeibeamten die Verfolgung auf.
Unter Zuhilfenahme von Blaulicht, Martinshorn und weiteren optischen Signalgebern versuchten die Verfolger, den Mann zum Anhalten zu bewegen. Dieser ignorierte jedoch die Hinweise und setzte seine Fahrt wiederum mit deutlich erhöhter Geschwindigkeit über die Ringstraße fort. Beim anschließenden Abbiegen in die Kinzigallee verlor der Flüchtende vermutlich aufgrund der hohen Geschwindigkeit die Kontrolle über seinen Wagen, kam nach links von der Fahrbahn ab und schanzte über eine Verkehrsinsel in die Kinzigalle hinein. Hierbei rammte er ein Verkehrszeichen. Nachdem der 48-Jährige im weiteren Verlauf die Straße "Am Schutterrain" mit rund 140 Kilometern pro Stunde passierte, verlor er in einer leichten Linkskurve erneut die Kontrolle über seinen Caddy, kam wieder von der Fahrbahn ab und rammte hierdurch gleich drei geparkte Fahrzeuge. Trotz des bislang erheblichen Schadens und der Ausdauer der verfolgenden Beamten, machte der Mann keine Anstalten, die Verfolgungsfahrt beenden zu wollen. Erst als er schließlich im Melanchthonweg in einer Sackgasse landete, gelang es den Verfolgern, die rasante Ausfahrt zu beenden und den Mann zu stellen. Hierbei kam es seitens des 48-Jährigen zu massiven Widerstandshandlungen, wobei sich zwei 40- und ein 20-jähriger Polizist leichte Verletzungen zugezogen haben.
Ein Atemalkoholtest attestierte dem Verkehrssünder einen Wert von knapp unter einem Promille. Für die Instandsetzung der zurückgelassenen Schäden dürfte ein mittlerer fünfstelliger Betrag notwendig werden. Der Mann darf zudem mit weiteren, strafrechtlichen Unannehmlichkeiten rechnen. Es wurden Verfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, Unfallflucht und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet.

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