Urteil im Mordprozess
Angeklagter zu lebenslanger Haft verurteilt

- Das Landgericht Offenburg hat den 43-jährigen Angeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
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- hochgeladen von Christina Großheim
Offenburg (st) Seit Anfang Juli stand ein 43 Jahre alter Angeklagten wegen des Mordes an einer Psychotherapeutin im Februar in Offenburg vor dem Landgericht. Am Dienstag, 26. August, wurde er laut einer Pressemitteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht habe die besondere Schwere der Schuld festgestellt und die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung vorbehalten.
Nach der Hauptverwaltung, in welcher unter anderem Zeugen und Sachverständige vernommen wurden, habe es das Gericht als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte die 37 Jahre alte Frau am späten Nachmittag des 11. Februars 2025 in der Offenburger Innenstadt im Bereich der Unionrampe mit einem Messer mit über 30 Stichen vorsätzlich getötet hat. Der Angeklagte habe das Mordmerkmal der Heimtücke verwirklicht, weil sich die Geschädigte im Moment der Tat keines Angriffs versehen habe. Zudem habe der Angeklagte aus niedrigen Beweggründen gehandelt. Er habe die Geschädigte getötet, da er diese im Zusammenhang mit einer früheren Behandlung zur Rechenschaft habe ziehen wollen.
Die Getötete lebte nach Angaben des Gerichts in Frankreich und war als Psychotherapeutin in Offenburg tätig. Sie habe den Angeklagten in der Vergangenheit behandelt. Das Urteil des Landgerichts Offenburg sei noch nicht rechtskräftig.
Nach der Urteilsverkündung wurde bekannt, dass der Angeklagte seinen Verteidiger beauftragt habe, in Revision zu gehen.
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