Prozess vor dem Landgericht
Berufung wegen Volksverhetzung

Offenburg/Lahr (st). Die 4. kleine Strafkammer des Landgerichts Offenburg verhandelt am kommenden Montag, 19. März, ab 13.30 Uhr die Berufungen des Angeklagten K. und der Staatsanwaltschaft Offenburg gegen ein Urteil des Amtsgerichts Lahr vom 14. Februar vergangenen Jahres. Durch dieses Urteil wurde K. wegen Volksverhetzung in drei Fällen zu einer Geldstrafe verurteilt.

Nach den Feststellungen des amtsgerichtlichen Urteils betrieb K. im Tatzeitraum von Oktober 2015 bis Februar 2016 ein Internetportal samt Blog, auf dem er tagespolitische Medienberichte veröffentlichte und kommentierte sowie eigene Kommentare einstellte. Diese Internetseite war der Öffentlichkeit frei zugänglich gewesen und monatlich „mehrere tausendmal“ aufgerufen worden. Wegen Kommentaren über Flüchtlinge und in Deutschland lebende Türken,  deren Inhalt hier nicht wiedergegeben wird, wurde K. wegen Volksverhetzung indrei Fällen für schuldig befunden und gegen ihn eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 130 Tagessätzen verhängt.

Gegen dieses Urteil richten sich sowohl seine Berufung als auch die Berufung der Staatsanwaltschaft Offenburg. Die Staatsanwaltschaft erstrebt die Verhängung einer höheren Strafe.

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