Waffen straffrei bei Polizei und Behörden abgeben
Gesetzesänderung schafft befristete Amnestieregelung

Ortenau (st). Wer im unerlaubten Besitz von Waffen oder Munition ist, kann diese bis zum 1. Juli 2018 bei der zuständigen Waffenbehörde oder einer Polizeidienststelle abgeben, ohne mit einem Straf- oder Bußgeldverfahren rechnen zu müssen. Darüber informiert das Ordnungsamt im Landratsamt Ortenaukreis.  „Diese Amnestieregelung wurde durch die am 6. Juli in Kraft getretene Änderung im Waffengesetz geschaffen“, erklärt Andrea Kern, Leiterin des Ordnungsamtes. Das bedeutet, wer eine am 6. Juli 2017 unerlaubt besessene Waffe oder Munition bis zum 1. Juli 2018 bei den genannten Stellen abgibt, wird mit dieser Gesetzänderung nicht wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes, unerlaubten Führens, auf dem direkten Weg zur Übergabe an die zuständige Behörde oder Polizeidienststelle, oder wegen unerlaubten Verbringens bestraft. „Die Waffen dürfen nur nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit befördert werden und müssen bei der Abgabe vollständig entladen sein“, bittet die Amtsleiterin zu beachten.  Weitere Information gibt es beim Sachgebiet Jagd, Waffen und Sprengstoff im Ordnungsamt des Landratsamtes Ortenaukreis unter Telefon 0781/8059000. Das Landratsamt weist darauf hin, dass große Kreisstädte und Verwaltungsgemeinschaften eigene Waffenbehörden haben. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Betroffenen.

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