Verhandlung gegen Oppenauer Waldläufer
Geständnis zu Prozessbeginn

Yves R. (l.) steht derzeit in Offenburg vor Gericht.  | Foto: Foto: Ulrich Marx
  • Yves R. (l.) steht derzeit in Offenburg vor Gericht.
  • Foto: Foto: Ulrich Marx
  • hochgeladen von Matthias Kerber

Offenburg (mak). Brille, blaues Sweatshirt, Bluejeans, schwarze Turnschuhe und Handschellen, den Kinnbart zu einem kurzen Zopf gebunden: So wird der 32-jährige Yves R. von zwei Justizbeamten in den Sitzungssaal des Landgerichts Offenburg geführt, das für diesen Prozess in die Reithalle umgezogen ist.

R. wirkt zurückgenommen, fast schüchtern. Zu Beginn des ersten Verhandlungstages am vergangenen Freitag legt er ein Geständnis ab. Das tut er aber nicht selbst, sondern es wird von seinen beiden Anwälten verlesen. Darin gibt er zu, am 12. Juli des vergangenen Jahres vier Polizisten entwaffnet zu haben und mit deren Pistolen geflohen zu sein. Erst nach sechs Tagen gelang der Polizei der Zugriff. In seinem Statement sagt er, dass er niemanden verletzen wollte. Als Grund für seine Flucht gab er an, Angst gehabt zu haben, verhaftet zu werden. Er sei ein freiheitsliebender Mensch, verlesen die Anwälte von R. weiter.

Geiselnahme wiegt schwer

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Geiselnahme in Tateinheit mit Verstößen gegen das Waffengesetz sowie gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte vor.

Bei den von den Anwälten vorgelesenen Einlassungen gibt R. auch Einblick in sein Seelenleben. Er habe sich in einer Lebenskrise befunden und sei niedergeschlagen gewesen. Geplant habe er eine Wanderung durch Deutschland. Dafür habe er zur Probe in den Wäldern rund um Oppenau gewohnt. Zunächst habe er unter freiem Himmel campiert, anschließend in der Gartenhütte, wo er einige Male übernachtet habe, bevor er von der Polizei kontrolliert worden sei.

Überrascht von Polizeiaufgebot

Er sei von dem Polizeiaufgebot überrascht gewesen, aber eine Aufgabe sei für ihn nicht in Frage gekommen. Er wolle lieber überwältigt werden. Das bestätigt auch die Video einer Bodycam eines SEK-Beamten, der an der Festnahme beteiligt war und das in der Verhandlung gezeigt wurde. Darin war zu sehen, dass sich R. offenbar nicht zum Aufgeben überreden lassen wollte. Wie das Video weiter zeigt, wurde R. dann mit einem Taser angeschossen. In Reaktion auf den Taserangriff habe R. mit einem Beil um sich geschlagen und dabei einen Beamten am Fuß verletzt. Dies tue ihm leid, heißt es in seiner Erklärung. Der getroffene SEK-Beamte ist seitdem dienstunfähig. Er habe dem Beamten eine Entschuldigung ausrichten lassen, so R. weiter in seiner Einlassung.

Mannigfaltiges Bild

Ein als Zeuge geladener Kriminalbeamter, der R. nach seiner Festnahme auf die Polizeidienststelle begleitete, führt aus, dass R. erleichtert auf ihn gewirkt habe. "Er schien nicht übernächtigt und getrieben zu sein, aber erleichtert", so der Zeuge. Von seinem Umfeld sei er als Exot wahrgenommen worden. Befragungen zu seiner Persönlichkeit hätten ein mannigfaltiges Bild ergeben.

Bei einer Verurteilung droht Yves R. eine mehrjährige Freiheitsstrafe. Das Landgericht Offenburg hat insgesamt sechs Verhandlungstage angesetzt. Am 19. Februar wird ein Urteil erwartet.

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.