Mehr Geld für Tageseltern
Jugendhilfeausschuss beschließt Erhöhung

Offenburg (st) Die Tagespflegeeltern im Ortenaukreis erhalten rückwirkend zum 1. Januar 2023 mehr Geld für die Betreuung der Kinder – das hat der Jugendhilfeausschuss des Kreises in seiner gestrigen Sitzung einstimmig beschlossen. Die laufende Geldleistung, die pro Kind und Stunde ausgezahlt wird, steigt um einen Euro und liegt damit sowohl für Kinder unter drei Jahren als auch für die Kinder ab dem dritten Lebensjahr bei 7,50 Euro. Damit übersteigt der Ortenaukreis die gemeinsame Empfehlung des Landkreistags, Städtetags und des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg. Diese hatten für die über Dreijährigen abweichend 6,50 Euro gefordert. „Das ist eine gute Nachricht, damit wird das große Engagement der Tageseltern im Ortenaukreis gewürdigt. Die Kindertagespflege ist eine wichtige Säule im Bereich der Kinderbetreuung und bietet Eltern eine flexible familiennahe Betreuungsform“, betonte Kreissozialdezernent Heiko Faller. „Um dem zu erwartenden Mangel an Fachkräften zu begegnen, benötigt es auch im Bereich der Kindertagespflege attraktive Arbeitsbedingungen, um weitere Betreuungsplätze anzubieten“, so Faller.

Eltern profitieren

Die Eltern profitieren von den neu festgelegten Kostenbeiträgen, ergänzte Jugendamtsleiterin Melanie Maulbetsch-Heidt. „Die anhand des verfügbaren Einkommen zu staffelnden gesetzlichen Kostenbeiträge werden zu Gunsten der Eltern neu berechnet“, so Maulbetsch-Heidt. „Die Entwicklungen in der sozialen Sicherung, insbesondere die Einführung des Bürgergelds sowie die aktuell weiter steigenden Lebenshaltungs-, Wohnungs- und Energiekosten erforderten diese erneute Modifizierung“, weiß die Jugendamtsleiterin. „Mit einer deutlichen Anhebung der Eingangsstufe verbessert sich gerade für einkommensschwächere Familien die finanzielle Situation und es ist davon auszugehen, dass sich wesentlich mehr Familien gar nicht oder mit geringeren Kostenbeiträgen als bislang an der Kindertagespflege beteiligen müssen“, so Maulbetsch-Heidt weiter.

Als weitere soziale Komponente wird die Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in der Familie berücksichtigt. So ist gewährleistet, dass auch kinderreiche Familien mit sehr guter Einkommenssituation eine Bezuschussung erhalten können. Absolute Spitzenverdiener bleiben jedoch außen vor. Sie können aber auch weiterhin den einkommensunabhängigen Zuschuss nach dem Finanzausgleichsgesetz beanspruchen. „Die Unterteilung in Betreuungszeitkorridore erweitert sich um die Spanne von täglich neun, beziehungsweise monatlich 169 bis 189 Stunden, da sich auch für diesen Umfang eine Regelungsnotwendigkeit gezeigt hat“, so Maulbetsch-Heidt.

Zum 1. März 2023 betreuten im Ortenaukreis rund 240 Tagespflegepersonen über 700 Kinder – Tendenz steigend. Als örtlicher Träger der Jugendhilfe ist das Landratsamt für die bedarfsgerechte Bereitstellung von Betreuungsplätzen verantwortlich.

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