Fünf Männer angeklagt
Mit über 50 Kilogramm Drogen gehandelt

Foto: set

Offenburg/Lahr (st). Die Staatsanwaltschaft Offenburg hat in zwei Verfahren wegen des Vorwurfs des Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge jeweils Anklage zur Jugendkammer des Landgerichts Offenburg erhoben.
Nach langer und intensiver Ermittlungsarbeit sind damit die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei in Offenburg gegen insgesamt fünf, vor ihrer Inhaftierung im Raum Lahr wohnhafte Angeschuldigte abgeschlossen.

Zwei Verfahren

Angeklagt sind insgesamt 53 Betäubungsmittelgeschäfte im Tatzeitraum von Juli 2018 bis Januar 2020. Eines der beiden Verfahren richtet sich gegen vier Angeschuldigte, wobei sich die jetzt 32-, 27- und 26-jährigen Angeschuldigten unter anderem wegen bandenmäßigem unerlaubtem Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vor Gericht verantworten müssen. Dem vierten, jetzt 21-jährigen Angeschuldigten, wird unter anderem Beihilfe zum bandenmäßigen unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zur Last gelegt. Das zweite Verfahren richtet sich gegen einen jetzt 22-Jährigen, welcher unter anderem wegen bewaffnetem Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge angeklagt ist.

Jugendkammer

Die Hauptverhandlungen finden jeweils vor der Jugendkammer des Landgerichts Offenburg statt, weil zwei der Angeschuldigten zum Zeitpunkt von Teilen der Taten das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten und damit Heranwachsende im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes waren. Das Gericht wird daher unter anderem zu beurteilen haben, ob gegen sie Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung gelangt. Im Falle einer Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht droht dem 21-jährigen Angeschuldigten eine Freiheitsstrafe zwischen zwei Jahren und elf Jahren, den übrigen Angeschuldigten eine Freiheitsstrafe von jeweils zwischen fünf und 15 Jahren.

Drei Männer in Haft

Drei der fünf Angeschuldigten befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft, die gegen die beiden anderen Männer bestehenden Haftbefehle wurden jeweils gegenAuflagen außer Vollzug gesetzt. Der Umfang der gehandelten Betäubungsmittel beläuft sich laut der Anklagen insgesamt auf etwa 47 Kilogramm Marihuana, 1,7 Kilogramm Kokain und 1,5 Kilogramm Haschisch, durch deren Verkauf die Angeschuldigten Einkünfte von insgesamt rund 227.000 Euro erzielt haben sollen. Das Gericht kann neben den zu verhängenden Strafen die Einziehung dieser Beträge im Wege der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung gegen die Männer anordnen.

Die Hauptverhandlungstermine vor dem Landgericht Offenburg stehen jeweils noch nicht fest, mit zeitnahen Hauptverhandlungen ist jedoch zu rechnen.

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