Nach Leichenfund in Zunsweier
Prozess gegen ehemaligen Lebensgefährten

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Offenburg verhandelt nun über die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Offenburg gegen den 66-jährigen Lebensgefährten der verstorbenen Frau. | Foto: gro
  • Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Offenburg verhandelt nun über die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Offenburg gegen den 66-jährigen Lebensgefährten der verstorbenen Frau.
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Offenburg (st). Nach dem Fund einer Leiche in einem Haus in Zunsweier im vergangenen Oktober beginnt kommende Woche Dienstag, 15. Juni, die Verhandlung vor dem Landgericht Offenburg. Die Anklage lautet auf Körperverletzung mit Todesfolge und Computerbetrug in 25 Fällen. Nach den Angaben des Angeklagten und den Erkenntnissen der Rechtsmedizin könne somit laut Staatsanwaltschaft nach derzeitigem Stand nicht sicher nachgewiesen werden, dass der Angeklagte die Verstorbene töten wollte oder ihren Tod zumindest billigend in Kauf genommen hat. Angeklagt ist der 66-jährige damalige Lebensgefährte der Frau.

Dieser soll mit der Verstorbenen Mitte August 2020 in Streit geraten sein. Es soll zu gegenseitigen körperlichen Übergriffen gekommen sein, bei denen der körperlich überlegene Angeklagte die Geschädigte gewürgt haben soll. In der Folge soll die Geschädigte entweder das Bewusstsein verloren haben oder gestolpert sein. Sie soll dann mit dem Kopf auf den Boden aufgeschlagen und entweder an der Folge der Bewusstlosigkeit oder des Sturzes verstorben sein.

Der Angeklagte soll niemanden vom Tod der Geschädigten informiert haben, sondern ihren Leichnam eingepackt und in der Wohnung aufbewahrt haben. Er hat gegenüber der Polizei von der körperlichen Auseinandersetzung berichtet, wobei es für ihn ungewollt zu den tödlichen Verletzungen gekommen sei. In der Folgezeit soll der Angeklagte zudem mehrfach Geld an  verschiedenen Geldautomaten mit der EC-Karte des ehemaligen Lebensgefährten der Geschädigten abgehoben und so einen Betrag in Höhe von rund 18.000 Euro erlangt haben. 

Die Hauptverhandlung ist bislang auf fünf Tage angesetzt.

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