Kreiselmord: Teilrechtskraft
Strafmaß für Angeklagte wird überprüft

Das Urteil des Langerichts Offenburg Landgericht zum Mordfall am Ortenberger Kreisel ist teilweise rechtskräftig. | Foto: gro
  • Das Urteil des Langerichts Offenburg Landgericht zum Mordfall am Ortenberger Kreisel ist teilweise rechtskräftig.
  • Foto: gro
  • hochgeladen von Christina Großheim

Offenburg (st). Das Urteil des Landgerichts Offenburg vom 22. Juli 2019, in welchem ein Offenburger Ehepaar wegen Mordes und Beihilfe zum Mord verurteilt wurde, ist teilweise rechtskräftig. so das Landgericht Offenburg in einer Pressemitteilung. Der Bundesgerichtshof habe mit Beschluss vom 18. Juni 2020 die Revision des wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilten Angeklagten als unbegründet verworfen. Das Urteil sei insoweit rechtskräftig.

Auf die Revision der Angeklagten sei das Urteil wegen Beihilfe zum Mord im Hinblick auf die Höhe der Strafe teilweise aufgehoben worden. Dies bedeute konkret, dass der Schuldspruch wegen Beihilfe zum Mord rechtskräftig ist. Über das konkrete Strafmaß habe nun eine andere Strafkammer des Landgerichts Offenburg als Schwurgerichtskammer zu entscheiden. Die Angeklagte war zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt worden.

Teilweise Aufhebung

Der Bundesgerichtshof habe die teilweise Aufhebung damit begründet, dass die Schwurgerichtskammer die Öffentlichkeit zu den Schlussvorträgen der Staatsanwaltschaft und Verteidigung sowie dem letzten Wort der Angeklagten zugelassen habe. Die Öffentlichkeit sei zuvor für einen Teil der Beweisaufnahme ausgeschlossen worden. Es könne insoweit nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Angeklagte bei Ausschluss der Öffentlichkeit derart geäußert hätte, dass diese Äußerungen Auswirkungen auf die Höhe der Strafe gehabt hätten. Im Fall des Angeklagten sei dies hingegen aufgrund der mit der Verurteilung wegen Mordes zwingend einhergehenden lebenslangen Freiheitsstrafe ausgeschlossen. Die Verfahrensrüge der Verteidigung der Angeklagten habe insoweit Erfolg.

Zu den Hintergründen äußert sich das Landgericht wie folgt: "Die Angeklagte hatte über Twitter eine erotische Beziehung mit dem späteren Opfer. Nachdem der Angeklagte hiervon erfahren hatte, lockte ergemeinsam mit seiner Ehefrau das spätere Opfer am 11. Mai 2018, gegen 23 Uhr, in die Nähe des Ortenberger Kreisels. Er hielt sich zunächst versteckt, während seine Ehefrau am Fahrzeug auf ihren Internet-Liebhaber wartete. Der Angeklagte gab sich sodann zu erkennen und schoss mehrmals auf sein Opfer. Dieses versuchte zunächst zu fliehen, was ihm jedoch nicht möglich war. Nachdem er auf der Kreuzung bei dem dortigen Erdbeerstand zusammengebrochen war, schoss der Angeklagte ein letztes Mal auf das am Boden liegende Opfer. Danach verließen beide den Tatort."

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.