Landtagswahl 2021
Wahlbenachrichtigungen in Offenburg sind auf dem Weg

Lauréanne Hoeltzel-Waldmann, Leitung Wahlen Stadt Offenburg, und Jan Schäfer, Leiter des Briefzentrums der Deutschen Post in Offenburg mit den Wahlbenachrichtungen | Foto: Stadt Offenburg/Deutsche Post
  • Lauréanne Hoeltzel-Waldmann, Leitung Wahlen Stadt Offenburg, und Jan Schäfer, Leiter des Briefzentrums der Deutschen Post in Offenburg mit den Wahlbenachrichtungen
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Offenburg (st). Die Deutsche Post liefert in den nächsten Tagen die Wahlbenachrichtigungen in Offenburg für die Landtagswahl in Baden-Württemberg am 14. März 2021 aus.

43.800 wahlberechtigte  Offenburger erhalten die Benachrichtigung zur Wahl der Abgeordneten des Landesparlaments, wobei der Anteil der Briefwähler in den vergangenen Wahljahren stetig gestiegen ist. Bei der letzten Landtagswahl 2016 lag der Anteil der Offenburger Briefwähler bei 20 Prozent. Die Briefwahl bietet dem Wähler die Flexibilität, beispielsweise bei urlaubs- oder berufsbedingter Abwesenheit seine Stimmabgabe sicherzustellen. Angesichts der gebotenen Infektionsschutzmaßnahmen während der Covid-19-Pandemie rechnet die Stadt Offenburg auch mit einem sehr hohen Anteil an Briefwählern.

Beantragung Briefwahlunterlagen

„Deshalb bestehen mehrere Wege zur Beantragung von Briefwahlunterlagen - zum einen können Briefwahlunterlagen durch das Ausfüllen des Antrages zur Erteilung eines Wahlscheins auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragt werden oder zum anderen ganz bequem, kontaktlos und schnell über den Onlineantrag auf der Homepage der Stadt Offenburg. Hierzu wird die Wählernummer und der Wahlbezirk, zu finden auf der Wahlbenachrichtigung, benötigt“, erklärt Lauréanne Hoeltzel-Waldmann, Leitung Wahlen Stadt Offenburg. Außerdem ist auch eine Beantragung per E-Mail, Fax sowie persönlich über den Wahlschalter im BürgerBüro möglich. Nicht zulässig ist hingegen die Beantragung per Telefon oder SMS. Weitere Informationen zum Thema Landtagswahl finden sie hier.

Der Versand von Wahlunterlagen und Wahlbriefen erfolgt nach höchsten Qualitäts- und Datenschutzstandards. In den Briefzentren der Deutschen Post werden Einlieferung, Sortierung und Zustellung aller Wahlbenachrichtigungen präzise vorbereitet. Sind Briefkästen und Klingelschilder beim Empfänger gut erkennbar und richtig gekennzeichnet, können die Postboten diese wichtige Post zuverlässig zustellen. Zudem weist die Deutsche Post die Empfänger darauf hin, ihre tägliche Post aufmerksam durchzusehen. Häufig liegen die Wahlbenachrichtigungen zwischen anderen Sendungen oder werden mit diesen verwechselt.

Briefzentrum ist vorbereitet

Jan Schäfer, Leiter des Briefzentrums der Deutschen Post in Offenburg: „Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie ist für die anstehende Landtagswahl mit einem hohen Briefwähleranteil zu rechnen. Darauf haben wir uns im Briefzentrum Offenburg vorbereitet. Wir übernehmen für den gesamten Ortenaukreis sowie für Bühl vom Landkreis Rastatt die Sortierung und Verteilung von zirka 310.000 Wahlbenachrichtigungen, die Bearbeitung der Briefwahlunterlagen sowie die Sortierung der vom Wähler verschickten Wahlbriefe entsprechend der einzelnen Kommunen. Wir werden diese den Wahlbüros bis zum Wahlsonntag termingerecht zustellen.“

Die Briefwahlunterlagen bestehen aus dem Wahlschein, einem amtlichen Stimmzettel des jeweiligen Wahlkreises, einem amtlichen Stimmzettelumschlag, einem amtlichen - roten - Wahlbriefumschlag und einem ausführlichen Merkblatt für die Briefwahl. Den roten Wahlbrief abschließend in einen Briefkasten der Deutschen Post einwerfen, fertig ist die Briefwahl.
Der Wahlbrief muss dem Wahlamt spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr vorliegen, da dann die Wahl endet und die Stimmenauszählung beginnt. Um sicherzugehen, dass der Wahlbrief rechtzeitig ankommt, empfiehlt die Deutsche Post, diesen bereits einige Tage vor dem Wahltag zu versenden. Der Wahlbrief muss bei Postversand innerhalb Deutschlands nicht frankiert werden.

Alle am 31. Januar 2021 in Offenburg mit Hauptwohnsitz gemeldeten Wahlberechtigten werden automatisch ins Offenburger Wählerverzeichnis eingetragen. Diese erhalten ihre Wahlbenachrichtigung zwischen dem 10. und 20. Februar 2021. Wahlberechtigt zur Landtagswahl in Baden Württemberg sind alle deutschen Staatsangehörigen, die am 14. März 2003 oder früher geboren sind und ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ohne festen Wohnsitz mindestens seit dem 14. Dezember 2020 in Baden-Württemberg haben.

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