Entsorgung von Elektronikgeräten
Bei Vernichtung von Daten sicher gehen

Alte Datenträger sollten entweder geschreddert oder die Daten auf ihnen überschrieben werden. | Foto: ag
  • Alte Datenträger sollten entweder geschreddert oder die Daten auf ihnen überschrieben werden.
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Ortenau (mak). Wer kennt das nicht? Im Laufe der Zeit sammelt sich so einiges an Daten auf dem heimischen Computer, Tablet oder Smartphone an. Der technologische Fortschritt ist rasant und immer neuere und modernere Geräte kommen auf den Markt und ersetzen oft zügig die alten Modelle. Die alten Geräte gehören auf den Wertstoffhoff oder sollten im Fachhandel abgegeben werden.

Reicht das Zurücksetzen?

Doch wohin mit den vielen persönlichen Einträgen, Passwörtern und sensiblen Daten, wenn das Altgerät ausrangiert und entsorgt wird? Reicht hierbei einfach das Zurücksetzen auf die Werkseinstellungen?

"Ein normaler Löschvorgang entfernt nur die Eintragung einer Datei, nicht aber die Datei selbst. Daher sind Tools zu empfehlen, die die Daten der Datei 'schreddern', das heißt mit zufälligen Informationen mehrfach überschreiben", sagt Daniel Schnebel, Geschäftsführer der Schnebel IT‑Systemhaus GmbH aus Zell am Harmersbach, auf Guller-Nachfrage. Bei SSD-Festplatten könnten gewöhnliche Programme den Datenträger nicht sicher löschen. "Nur der 'ATA Secure Erase-Befehl' kann das und setzt jede einzelne Speicherzelle zurück. Für die dazu benötige Software sollte keine Freeware, sondern nur Hersteller-Programme verwendet werden", so Schnebel.

Wenn man sich vor Augen halte, wie die digitale Datenspeicherung funktioniere, erkenne man schnell, wie schwierig und wichtig die Vernichtung von persönlichen Daten auf den Geräten sei. "Alle Daten sind im Prinzip in einer Abfolge von 1 und 0 abgelegt, dies ist etwa vergleichbar dem Morsealphabet, bei dem eine Botschaft in kurze und lange Signale zerlegt wird", so der IT-Experte. Die Datenträger seien in der Regel in Sektoren aufgeteilt. Einige Segmente enthielten Steuerinformationen, während andere zur Ablage der eigentlichen "Botschaft" dienten, so Schnebel weiter. "Die Steuerinformationen geben Auskunft darüber, ob ein bestimmter Platz mit einer Nachricht belegt ist und deshalb nicht überschrieben werden darf. Fehlen die Steuerinformationen, ist der Datenträger meist unbrauchbar. Das heißt, er ist nicht mehr auf normalem Weg auszulesen, obwohl die Daten noch vorhanden sind. Beim elektronischen Löschen entfernt man lediglich die Steuerung, wodurch der Computer vorhandene Daten überschreiben darf."

Für Unternehmen sei die sichere Vernichtung von beispielsweise Patientendaten, Personalunterlagen oder interne Entwicklungspapiere in der DIN-Norm 66399 geregelt, bei Privatpersonen sei hierbei allerdings mehr Sensibilität vonnöten, weiß Daniel Schnebel aus seiner beruflichen Praxis zu berichten. "Wir hatten schon Fälle von Kunden, die gebrauchte Endgeräte im Einsatz hatten, wo Daten von Vorgängern noch im Hintergrund zu sehen waren."

Beim Verkauf von Geräten im Internet oder auch auf Gebrauchtbörsen sei es enorm wichtig, dass die Daten vorher komplett gelöscht wurden, so Schnebel. Bei den Dienstleistern von Online-Verkaufsplattformen sollte immer darauf geachtet werden, dass dieser Löschungsservice angeboten und auch gebucht wird", betont Schnebel.

Wer seine Datenträger physisch vernichten möchte, könne dies mit einem starken Magnetfeld erreichen, erklärt er. Wer über eine thermische Zerstörung oder Schreddern nachdenke, komme um einen entsprechenden Fachbetrieb, der in der Regel ein entsprechendes Zertifikat seiner Dienstleistung ausstelle, nicht herum, so Schnebel.

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