Weitere Masernerkrankungen im Ortenaukreis
Aufruf zu Vorsichtsmaßnahmen

Foto: Archivbild Großheim

Ortenau (st). Dem Ortenauer Gesundheitsamt wurden weitere Masernerkrankungen gemeldet. Inzwischen sind 15 Personen im Ortenaukreis erkrankt, neben Personen in Offenburg, Kehl, Oberkirch und Berghaupten nun auch in Haslach und Ettenheim.
„Viele von ihnen sind im Rahmen der Diagnosestellung in Arztpraxen und Notaufnahmen gewesen. Es muss davon ausgegangen werden, dass sich zwischenzeitlich erkrankte Personen im Ortenaukreis aufhalten, die schon ansteckend sind und noch nicht an den typischen Symptomen für Masern erkrankt sind“, erklärt Evelyn Bressau, Leiterin des Gesundheitsamts im Landratsamt Ortenaukreis.

Symptome

Die Erkrankung beginne mit Fieber, Bindehautentzündung, Schnupfen, Husten und manchmal einem weißlichen Ausschlag an der Mundschleimhaut. „Der charakteristische Hautausschlag, bräunlich-rosafarbene Hautflecken, entsteht zwischen dem dritten und siebten Tag nach dem Auftreten der ersten Symptome. Er beginnt im Gesicht und hinter den Ohren und bleibt vier bis sieben Tage bestehen“, so Bressau. „Eine Masernerkrankung hinterlässt lebenslange Immunität. Ansteckend ist man jedoch schon drei bis fünf Tage vor Auftreten des Ausschlages und vier Tage danach“, so die Amtsleiterin.

Impfausweis überprüfen

Personen, die diese Symptome bei sich bemerken, sollen noch bevor sie eine Arztpraxis aufsuchen, diese telefonisch im Vorfeld informieren und den Verdacht auf Masern nennen. So können die medizinische Einrichtung Vorkehrungen treffen, damit im Wartebereich nicht weitere Menschen angesteckt werden. Darüber hinaus bittet das Gesundheitsamt alle Bürger, ihren Impfausweis zu überprüfen und bei Unklarheit, ob eine Immunität vorliegt, den Hausarzt aufzusuchen.

Gefährdete Personengruppen

„Personen, die nicht sicher sind, ob sie gegen Masern immun sind, sollten Besuche und Kontakte mit besonders gefährdeten Personengruppen meiden. Hierzu gehören insbesondere Säuglinge und Kleinkinder, diese können teilweise wegen ihres Alters noch nicht geimpft werden, und Kranke sowie immungeschwächte Menschen“, so Bressau.

Maßnahmen im Ortenau Klinikum

Gleichzeitig bittet auch das Ortenau Klinikum darum, Besuche bei Angehörigen und Freunden, die stationär im Klinikum behandelt werden, nur dann durchzuführen, wenn klar ist, dass durch die Besucher selber keine Masern übertragen werden können. „Zusätzlich werden wir besonders risikobehaftete Bereiche für die Besucher kennzeichnen, gegebenenfalls sogar den Zugang beschränken. Für die getroffenen Maßnahmen bitten wir um Verständnis und zählen auf die Mithilfe der Besucher, sie dienen dem Schutz der Patienten und der Mitarbeiter“, verdeutlicht Chefarzt Andreas Schröder, Leiter der Klinikhygiene des Ortenau Klinikums.

Weitere Infektionen

Eine Masernvirusinfektion bedingt eine Immunschwäche von mindestens sechs Wochen Dauer. Als Konsequenz daraus kann vorübergehend eine erhöhte Empfänglichkeit für Infektionen bestehen; am häufigsten treten Mittelohentzündungen, Bronchitis, Lungenentzündung und Durchfall auf. In seltenen Fällen kann es auch zu einer Gehirnentzündung kommen.

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