Quartalsbericht der KOA
Fallzahlen sind um 16,9 Prozent gestiegen

Ortenau (st). Die Schutzsuchenden aus der Ukraine sind im Juni in die Zuständigkeit der Kommunalen Arbeitsförderung Ortenaukreis (KOA) gewechselt – dies war sehr verwaltungsaufwändig, hat aber trotzdem erfreulich gut funktioniert. Das ist das Fazit des Quartalsberichts der Kommunalen Arbeitsförderung Ortenaukreis, den Sozialdezernent Heiko Faller und KOA-Leiter Armin Mittelstädt vorstellten.

Für 1.900 geflüchtete zuständig

Im Juni 2022 haben 8.278 Familien beziehungsweise Haushalte die sogenannten „Hartz IV“-Leistungen bezogen. Damit sind die Fallzahlen der Kommunalen Arbeitsförderung Ortenaukreis im zweiten Quartal 2022 um 16,9 Prozent gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahresquartal beträgt die Zunahme 8,9 Prozent.
Nachdem die KOA im Mai 2022 einen historischen Tiefstand vermelden konnte, wurde dieser seit Monaten anhaltende positive Trend im Juni durch den Rechtskreiswechsel der ukrainischen Schutzsuchenden in das SGB II abrupt beendet. Die KOA ist seitdem sowohl für die Gewährung von Geldleistungen als auch die Arbeitsmarktintegration der aktuell zirka 1.900 Geflüchteten zuständig. "Die Organisation des Übergangs ins SGB II war eine große Herausforderung für die Mitarbeitenden der KOA. Vor allem die pünktliche Auszahlung der Geldleistungen für die Hilfebedürftigen musste schnellstmöglich organisiert werden, hat aber erfreulich gut funktioniert", so Armin Mittelstädt.

Prognosen schwierig

Da die Gewährung von Geldleistungen in den vergangenen Wochen absolute Priorität hatte, musste die Organisation von Arbeitsfördermaßnahmen für diese neue Zielgruppe zunächst zurückgestellt werden. Aus diesem Grund ist die Gesamtzahl der Arbeitsfördermaßnahmen und Arbeitsmarktintegrationen nicht in gleichem Umfang gestiegen, wie die Zahl der Leistungsempfänger – deren Anteil ist somit leicht gesunken. Aufgrund des nach vor großen Arbeitskräftebedarfs besteht eine gewisse Hoffnung, dass hier wieder mehr Dynamik entsteht – was natürlich sehr stark von der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung abhängt. "Qualifizierte Prognosen sind aber denkbar schwierig", so Heiko Faller.
Der Bedarf an Arbeitskräften hat in den vergangenen Monaten weiter zugenommen, was sich auch in den Arbeitsvermittlungen und Integrationen niederschlägt. Mit 408 Arbeitsvermittlungen im zweiten Quartal 2022 konnte im Vergleich zum vorangegangenen Quartal eine Steigerung um 37,4 Prozent verzeichnet werden. Dies entspricht in etwa dem Vorjahreswert.

Vermittlungshemmnisse

"Die registrierten Vermittlungen zeigen, dass der Arbeitsmarkt trotz der Ukrainekrise weiter aufnahmefähig für Arbeitskräfte ist. Dennoch bereiten Faktoren wie Energieknappheit und mögliche Lieferengpässe große Sorgen und es ist davon auszugehen, dass sich dies in den kommenden Monaten auch auf dem Arbeitsmarkt der Ortenau bemerkbar machen wird", meint Faller.
Gerade bei langzeitarbeitslosen Menschen sind oft verschiedene Vermittlungshemmnisse vorhanden, die einem direkten Einstieg in das Arbeitsleben entgegenstehen. Durch Qualifizierungs-, Aktivierungs- und Trainingsmaßnahmen sollen die Arbeitsuchenden fit gemacht werden für den ersten Arbeitsmarkt. Um eine positive Wirkung erzielen zu können, wurde das Maßnahmeangebot der KOA in den vergangenen Jahren laut den Verantwortlichen bedarfsgerecht entwickelt. Im Juni 2022 waren 1.455 Teilnehmer in einer derartigen Arbeitsfördermaßnahme und damit auf einem ähnlichen Niveau wie im Vorjahresquartal.

26,2 Millionen Euro für die KOA

Nach dem die vorläufige Haushaltsführung im vergangenen Monat beendet wurde, stehen die Budgets für 2022 nun abschließend fest. Für Verwaltungsausgaben erhält die KOA 14,2 Millionen Euro und im Bereich Eingliederung 12,0 Millionen Euro. Mit den Drittmitteln für das Bundesprojekt Rehapro (0,68 Millionen Euro) beträgt das Gesamtbudget in diesem Jahr 26,3 Millionen Euro. Unklar ist, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die Mittel noch aufgestockt werden aufgrund des Zugangs ukrainischer Flüchtlinge. Seitens des BMAS wurde darüber informiert, dass nach dem Ende der vorläufigen Haushaltsführung umgehend im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die Freigabe von zusätzlichen Mitteln beantragt wird.
Für das Jahr 2022 liegt der geplante Kreisanteil bei 11,4 Millionen Euro. Durch den Rechtskreiswechsel der Ukraine-Flüchtlinge ins SGB II ist für das Jahr 2022 bei den Kosten für Unterkunft von einer Mehrbelastung von rund einer Million Euro auszugehen. Die Kostenerstattung durch den Bund bei den Unterkunftskosten beträgt derzeit 71,5 Prozent, so dass Mehrkosten für den Kreis von rund 285.000 Euro entstehen.
Bei den Personal- und Sachkosten beläuft sich der Kreisaufwand auf 15,2 Prozent. Bei einer Vollzeitstelle beträgt der Aufwand damit rund 12.000 Euro pro Jahr. Die Verwaltung geht von einem Mehrbedarf von insgesamt mindestens 16 Stellen aus, die laut Faller aber kurzfristig nicht vollumfänglich rekrutiert werden können und dadurch nur teilweise ausgabewirksam werden.
Trotz dieser Mehrkosten wird der geplante Kreisanteil voraussichtlich nicht überschritten. Da die Fallzahlen zum Jahresbeginn einen Tiefststand erreicht hatten und damit deutlich unter den Haushaltsplanungen lagen, ist im Kreisbudget aller Voraussicht nach noch genügend Spielraum für die zu erwartenden Ausgabesteigerungen.

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