Pflegeeinrichtungen testen vor Ort
Osterbesuch unter Auflagen möglich

Die Bewohner des Dietrich-Bonhoeffer-Hauses dürfen an Ostern Besuch empfangen. | Foto: Paul-Gerhard-Werk Offenburg
  • Die Bewohner des Dietrich-Bonhoeffer-Hauses dürfen an Ostern Besuch empfangen.
  • Foto: Paul-Gerhard-Werk Offenburg
  • hochgeladen von Matthias Kerber

Ortenau (mak). Die Infektionszahlen sind hoch und neue Virusvarianten verschärfen das Ansteckungsrisiko. Wie regeln Alten- und Pflegeheime den Besuch über die Osterfeiertage?

"Wir haben die gleichen Besuchsregelungen seit Dezember des vergangenen Jahres", erklärt Silke Boschert, Vorstand und Geschäftsführerin des Paul-Gerhard-Werks (PGW) in Offenburg. Das bedeutet, dass die Bewohner der Einrichtungen zwei Besucher pro Tag empfangen dürfen. Dies gilt auch für das Pflege- und Betreuungsheim Ortenau Klinikum (PBO) in Gengenbach, bestätigt Christian Eggersglüß, Pressesprecher des Ortenau Klinikums, auf Nachfrage. "Das Gesundheitsamt und die Heimaufsicht appellieren jedoch, die Besuche auf das Minimum einzuschränken."

Personal dringend benötigt

Während im PBO keine Anmeldung erforderlich sei, hänge das bei den Häusern des PGW von der Einrichtung ab. "Einige haben feste Besuchszeiten, andere aber nicht. Am besten man ruft bei der Einrichtung an und informiert sich kurz über den aktuellen Stand", erklärt Louisa Enz, Vorstandsreferentin des PGW. Silke Boschert ergänzt: "Seit Dezember sind wir verpflichtet, jeden Besucher zu testen beziehungsweise er muss einen negativen Test vorweisen." Dafür sei zusätzliches Personal eingestellt worden, damit dafür kein Pflegepersonal abgezogen werden müsse. Denn es fehle dringend benötigtes qualifiziertes Pflegepersonal, so Boschert. "Wir arbeiten am absoluten Limit. Es muss dringend mehr Geld in das System, um den normalen Ablauf zu gewährleisten", appelliert sie. Erkranke ein Bewohner an Corona, so müssten sich fünf Fachkräfte darum kümmern, die den anderen Bewohnern dann nicht mehr zur Verfügung stünden, macht sie deutlich. Mehr Personal würde zudem bedeuten, dass Hygienestandards noch besser umgesetzt werden könnten.

Getestet werden die Besucher auch im PBO. "Bei der Vorlage einer Bescheinigung über einen kürzlich durchgeführten Tests kann sofort Zutritt gewährt werden. Ein PCR-Test darf dabei maximal 72 Stunden, eine Antigenschnelltest nur maximal 48 Stunden alt sein. Zu Hause selbstdurchgeführte Schnelltests haben leider keine Gültigkeit", erklärt Eggersglüß. Von Karfreitag bis Ostermontag sind die Testmöglichkeiten von 11 bis 14 Uhr.

Hohe Impfquote

In allen Einrichtungen muss eine Besucherselbstauskunft erteilt werden und es gilt eine Maskenpflicht. Beim PGW werde an einer digitalen Lösung gearbeitet, um die Papierflut einzudämmen, erklärt Enz.

Im PBO seien rund 90 Prozent der Bewohner bereits geimpft, so Eggersglüß, in den Einrichtungen des PGW etwa zwischen 80 und 90 Prozent. "Das schwankt aber aufgrund einer hohen Fluktuation, da wir immer wieder auch Menschen zur Kurzeitpflege bei uns aufnehmen", erklärt Boschert abschließend.

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.