Landratsamt: Zuschuss-Anträge bis 6. Dezember
Schadholz ist zügig abzutransportieren

Trockenheit und der dadurch begünstigte Borkenkäferbefall hat zu einer dramatischen Waldschutzsituation geführt.  | Foto: Landratsamt
  • Trockenheit und der dadurch begünstigte Borkenkäferbefall hat zu einer dramatischen Waldschutzsituation geführt.
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Ortenau (st). Das Amt für Waldwirtschaft im Landratsamt informiert, dass Privatwaldbesitzer, die von Käfer- und Dürreschäden betroffen sind, für die Aufarbeitung betroffener Hölzer für 2019 eine Förderung des Landes in Höhe von drei Euro je Festmeter erhalten können.

„Die anhaltende Trockenheit der Jahre 2018 und 2019 und der dadurch begünstigte Borkenkäferbefall hat zu einer dramatischen Waldschutzsituation geführt“, erklärt der Leiter des Amts für Waldwirtschaft, Holger Schütz. „Um weitere Schäden einzudämmen, muss das Schadholz zügig aufgearbeitet und abtransportiert werden. Dadurch sind bereits erhebliche Mehrausgaben angefallen, die für die Forstbetriebe eine teils existenzielle Belastung darstellen können“, so Schütz weiter. Dadurch sei es gerade Kleinwaldbesitzern kaum noch möglich, deren gesetzlichen Verpflichtungen, den Wald zu schützen, zu pflegen und für die Sicherheit der Waldbesucher Sorge zu tragen, vollumfänglich nachzukommen.

Mit der Zuwendung sollen die Mehraufwendungen der Waldbesitzenden zur Räumung abgemildert werden, denn sie dienen letztlich der Sicherung und Wiederherstellung von Waldökosystemen und gleichzeitig der Eindämmung und Abwehr von bedrohlichen Waldschutzsituationen.

Die Förderung wird auf Antrag gewährt, sofern der Waldbesitzende eine Holzliste und ein Messprotokoll vorlegen kann, und der Revierleiter den Kalamitätsholzanteil bestätigt. Den Zuwendungsantrag und weitere Unterlagen erhalten Betroffene bei ihrem örtlich zuständigen Forstrevierleiter oder beim Amt für Waldwirtschaft. Um absolut zuverlässig den Zuschuss zu erhalten, sind die vollständigen Antrags- und Vollzugsunterlagen bis Freitag, 6. Dezember, beim örtlich zuständigen Forstrevierleiter oder den Dienststellen des Amts für Waldwirtschaft abzugeben. Das Amt für Waldwirtschaft steht den Waldbesitzern zur Beratung und Antragserstellung zur Verfügung.

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