Bausicherungsmaßnahmen
Schäden am Haus: Beweisführung nicht einfach

Wer haftet bei Bauschäden? | Foto: win

Ortenau (win). In vielen Städten und Gemeinden wird dringend Wohnraum benötigt, aber gleichzeitig sollen nicht zu viele Grün- und Ackerflächen versiegelt werden. Die Lösung liegt häufig in der sogenannten Nachverdichtung. Bauprojekte werden in unmittelbarer Nähe zu bestehenden Gebäuden ausgeführt. Somit steigt die Gefahr, dass an der Alt-Bebauung Schäden entstehen. Wer aber haftet in solchen Fällen?

Verursacher haftet

„Im Regelfall haftet der Verursacher eines Schadens“, sagt Arthur Goehl, Fachanwalt für Baurecht in Zell am Harmersbach, und fügt hinzu: „Dazu kommt es allerdings nur, wenn und soweit eine kausale Ursachenzuschreibung möglich ist.“ Im Falle eines Bauschadens muss die Ursache also eindeutig feststellbar sein. Das gelingt in der Praxis häufig nicht so einfach. Vor allem, wenn Schäden erst während oder nach Ende der Baumaßnahmen wahrgenommen werden. Im Nachhinein wird die Beweisführung für den Geschädigten oftmals schwierig bis unmöglich; die Beweislast liegt dann jedoch bei ihm und nicht beim Bauherren, so Goehl. Das heißt, wenn der Nachbar im Zuge von Bauarbeiten Schäden an seinem Haus wahrnimmt, so muss er nachweisen, dass diese nicht bereits vorher vorhanden waren, sondern von eben jenen Bauaktivitäten stammen.

Alt-Baubestand dokumentieren

„Bedeutend einfacher ist normalerweise die ursächliche Zuordnung von Bauschäden im Bestand“, sagt Christian Bruder, Architekt in Zell am Harmersbach, „wenn vor Beginn der Bautätigkeit eine umfangreiche Dokumentation des Alt-Baubestandes vorgenommen wurde.“ Bausachverständige erstellen sogenannte Beweissicherungsgutachten, um den Zustand bestehender Gebäude zu ermitteln, während geeignete Geologen sogenannte Baugrundgutachten anfertigen, wenn etwa das Ausheben einer Baugrube zu ungewollten Auswirkungen auf dem Nachbargrundstück führen könnten. Rechtsanwalt Goehl weist allerdings darauf hin, dass ein Angrenzer keinen grundsätzlichen Anspruch auf die Erstellung von Gutachten zur Erhebung des Bestandes hat: „Ein Gutachten beauftragt der, der ein Interesse daran hat – und der trägt zunächst auch die Kosten!“ Hermann-Josef Keller, Bauamtsleiter in Hausach, erklärt: „In vielen Fällen hilft es schon deutlich weiter, wenn der von einer Baumaßnahme betroffene Nachbar den Zustand seines Hauses selber fotografisch und schriftlich dokumentiert.“

Bausicherungsmaßnahmen

Allerdings ergänzt Jürgen Isenmann, Geschäftsführer Isenmann Ingenieure GmbH in Haslach und Villingen-Schwenningen: „Bei größeren Bauvorhaben im privaten wie im kommunalen Bereich ist es üblich, dass die eingebundenen Bauexperten bereits im Baugenehmigungsverfahren auf mögliche Gefahren hinweisen und professionelle Bausicherungsgutachten sowie entsprechende Bausicherungsmaßnahmen fordern.“
Isenmann weist auch darauf hin, dass es in Bezug auf die Gefährdung häufig einen Unterschied macht, ob „nach oben“ oder „nach unten“ gebaut wird. Wird also lediglich das Dach des angrenzenden Hauses renoviert, reicht oftmals eine gemeinsame Begehung, um sich auf die gegebene Situation zu verständigen. Sind hingegen Fundamente betroffen, so wird die Beauftragung einer professionellen Bestandsdokumentation durch einen Bausachverständigen umso wichtiger.
Jürgen Isenmann rät: „Es wäre sehr vorteilhaft, wenn die Bauherren ihre angrenzenden Nachbarn so früh als möglich über das geplante Bauvorhaben informieren würden.“ Hermann-Josef Keller ergänzt: „Miteinander reden und den Nachbarn frühzeitig ins Boot nehmen, hilft, viele Probleme zu vermeiden.“

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