Neue Corona-Regeln
Shoppen mit 3G möglich, Restaurantbesuch mit 2G

Wer ein Restaurant besucht, muss geimpft oder genesen sein. | Foto: gro
  • Wer ein Restaurant besucht, muss geimpft oder genesen sein.
  • Foto: gro
  • hochgeladen von Christina Großheim

Ortenau (gro). Seit Freitag gelten neue Coronaregeln in Baden-Württemberg. Das Einfrieren der Alarmstufe II ist nicht zuletzt wegen einer erfolgreichen Klage einer Betreiberin eines Schreibwarenladens in Neuried-Altenheim ausgesetzt worden. Das Land kehrt zum Stufensystem zurück, hat allerdings einiges verändert.

Welche Änderungen gibt es im Stufensystem?
Das Land unterscheidet nach wie vor die Basisstufe mit einer Hospitalisierungsrate unter 1,5 und nicht mehr als mit 249 Covid-19-Patienten belegten Intensivbetten. Die Warnstufe tritt ab einer Hospitalisierungsstufe von 1,5 oder ab mit 250 Covid-Patienten belegten Intensivbetten. Liegt die Hospitalisierungsinzidenz über 3,0 oder sind mehr als 390 Intensivbetten mit Covid-Patienten belegt, gilt die Alarmstufe I. Um die Alarmstufe II auszurufen, muss die Hospitalisierungsinzidenz 6,0 überschreiten und mehr als 450 Covid-19-Patienten auf der Intensivstation liegen.

Wo muss eine FFP2-Maske getragen werden?
In öffentlich zugänglichen geschlossenen Räumen sowie im Nah- und Fernverkehr gilt Maskenpflicht. Personen ab 18 Jahren müssen in der Warn- und den Alarmstufen eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) tragen. Ausnahmen sind die Arbeits- und Betriebsstätten.

Was bleibt in der Alarmstufe I geschlossen?
Messen und Ausstellungen sind nicht erlaubt. Auch Clubs und Diskotheken sowie clubähnliche Lokale bleiben geschlossen. Das Land gestattet keine Fastnachtsumzüge in den Alarmstufen wegen der Abstandsregeln.

Welche Regeln gelten für den Gaststättenbesuch und den Einkauf im Einzelhandel?
Im Einzelhandel, der nicht zur Grundversorgung zählt, gilt seit Freitag wieder die 3G-Regel. Das heißt, dass jeder, der geimpft, genesen oder einen tagesaktuellen negativen Schnelltest vorweisen kann, die Geschäfte betreten darf. In Bereichen, für die bisher ein negativer PCR-Test erforderlich war, reicht nun ein negativer Schnelltest. In der Gastronomie gilt sowohl im Innen- als auch Außenbereich 2G. Die Gaststätten dürfen wieder länger als 22.30 Uhr geöffnet bleiben.

Wo sind wie viele Zuschauer erlaubt und welche Regeln gelten?
In geschlossenen Räumen gilt bei Veranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, aber auch Filmvorführungen, Stadtführungen und Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen und Kongressen die 2G-Regel bei maximal 50 Prozent Auslastung, aber nicht mehr als 1.500 Zuschauern. Entscheidet sich der Veranstalter freiwillig, die 2G+-Regel anzuwenden, erhöht sich die Zahl der Zuschauer auf nicht mehr als 3.000. Bei Veranstaltungen im Freien muss 2G eingehalten werden, die Auslastung darf nicht mehr als 3.000 Zuschauer oder 50 Prozent der möglichen Plätze betragen. Auch hierbei kann freiwillig 2G+ angewendet werden, dann sind maximal 6.000 Personen erlaubt. Für Stadt- und Volksfeste gilt auch im Freien eine FFP2-Maskenpflicht, eine Besucherobergrenze von 50 Prozent oder maximal 3.000 Besucher bei 2G oder 6.000 Besucher bei 2G+.

Ab wann gelten mögliche Ausgangssperren?
Diese gelten nur noch in der Alarmstufe II in Stadt- und Landkreisen, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz von mindestens 1.500 überschritten wird. Damit ist die Ausgangssperre im Ortenaukreis aufgehoben.

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.