Neue Verordnung nächste Woche
Weitere Lockerungen angekündigt

Foto: Archiv: Landtag BW

Ortenau/Stuttgart (rek/st). Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat am Freitag in einer Regierungsinformation im Landtag über die geplanten weiteren vorsichtigen Öffnungsschritte für Baden-Württemberg informiert. Voraussichtlich gelten ab Mitte kommender Woche die leicht angepassten Regelungen der Warnstufe.

Kontrollierte Lockerungen

Kretschmann erläuterte den Rahmen für die Anpassung der Corona-Verordnung des Landes, die die Landesregierung in der kommenden Woche vornehmen wird.

Aufgrund der geringeren Krankheitsschwere bei Omikron, der Impfquote im Land und nach Rücksprache mit den Kliniken im Land plant die Landesregierung, die Werte für die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz für die einzelnen Stufen anzupassen. Die Werte für die Auslastung der Intensivbetten (AIB) bleiben dabei unverändert. So sollen die Warnstufe dann ab einer Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz von 4,0 und die Alarmstufe ab einer Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz von 15,0 gelten. Die Alarmstufe II mit ihren Regelungen soll dann entfallen.

Anpassungen in der Warnstufe

Demnach wird sich Baden-Württemberg mit Anpassung der Corona-Verordnung an die aktuelle Lage dann in der Warnstufe befinden. Daher plant die Landesregierung die Regelungen der Warnstufe an einigen Stellen anzupassen. In vielen Bereichen wie Gastronomie, bei Veranstaltungen und in Bereichen wie Kultur, Freizeit, Messen, Bildung und körpernahen Dienstleistungen soll 3G statt wie bisher 2G gelten. Für Veranstaltungen will die Landesregierung die Auslastungsgrenzen nach oben anpassen. Clubs und Diskotheken sollen unter strengen Bedingungen ebenfalls wieder öffnen können.

Keine Änderungen gibt es bei der Maskenpflicht, diese gilt weiterhin generell in öffentlichen geschlossen Räumen. Personen ab 18 Jahren müssen eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen. Im Einzelhandel wird es ansonsten keine weiteren Zugangsbeschränkungen mehr geben.

Stufenplan bildet weiterhin ein Sicherheitsnetz

Für Personen, die weder geimpft noch genesen sind, gilt eine Kontaktbeschränkung auf einen Haushalt plus zehn Personen, wobei Geimpfte, Genesene und Kinder bis 13 Jahre nicht mitzählen. Für Geimpfte und Genesene gibt es auch weiterhin keinerlei Beschränkungen bei privaten Treffen und Feiern.

Kretschmann machte aber auch deutlich, dass, wenn die Werte der Alarmstufe wieder erreicht werden, wieder strengere Regelungen gelten. „Dadurch haben wir ein Sicherheitsnetz für den Fall, dass die Belastung in den Krankenhäusern sehr stark ansteigt. Wir bleiben also trotz der Lockerung handlungsfähig“, betonte Kretschmann.

Mit Blick auf die kommenden Fastnachtsveranstaltungen ergänzte Kretschmann: „Und als leidenschaftlicher Fastnachts-Narr möchte ich noch ein Wort zur Fasnet sagen: Veranstaltungen zur Pflege des örtlichen Fasnet-Brauchtums sind in Absprache mit den zuständigen Behörden unter der 3G-Regel möglich.“

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.