Handwerkskammer Freiburg
Berufserfahrung sichtbar machen und anerkennen

- Festes Fundament: Das Validierungsverfahren ermöglicht es, berufliche Kompetenzen auch ohne formalen Abschluss sichtbar und anerkennbar zu machen.
- Foto: amh-online.de
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Freiburg (st) Die Vollversammlung der Handwerkskammer Freiburg hat die Umsetzung des Berufsbildungsvalidierungs- und -Digitalisierungsgesetzes (BVaDiG) beschlossen. Damit schafft die Kammer laut Pressemitteilung die Grundlage dafür, berufliche Kompetenzen auch ohne formalen Abschluss sichtbar und anerkennbar zu machen – ein entscheidender Schritt zur Fachkräftesicherung im Handwerk.
Das Gesetz, welches Anfang 2025 bundesweit in Kraft getreten ist, ermögliche es Menschen mit langjähriger Berufserfahrung, ihre berufliche Handlungsfähigkeit offiziell bewerten und zertifizieren zu lassen. Grundlage dafür sei ein standardisiertes Validierungsverfahren, das sich am Maßstab anerkannter Ausbildungsberufe orientiert.
„Wir müssen die Kompetenzen der Menschen sichtbar machen – unabhängig davon, ob sie durch eine klassische Ausbildung oder durch jahrelange Berufserfahrung erworben wurden“, erklärt Christof Burger, Präsident der Handwerkskammer Freiburg. „Mit der Berufsvalidierung eröffnen wir neue Chancen für Menschen ohne formalen Abschluss und stärken gleichzeitig unsere Betriebe.“
Flächendeckend umgesetzt
Das Validierungsverfahren sei in den vergangenen Jahren im Pilotprojekt ValiKom erfolgreich erprobt worden – bundesweit über 3.500 Verfahren von 2015 bis 2024. Die nun beschlossene Umsetzung durch die Handwerkskammern führe dieses Verfahren in eine flächendeckende Praxis über.
Um an einem Validierungsverfahren teilzunehmen, sei mindestens das 1,5-fache der regulären Ausbildungszeit des Referenzberufs als einschlägige Berufserfahrung nötig. Diese müsse den überwiegenden Teil des Berufsbildes abdecken.
Burger betont: „Wir sind überzeugt, dass das Gesetz und vor allem dessen Umsetzung eine Maßnahme zur Fachkräftesicherung sein kann, die uns im Handwerk spürbar helfen wird – und zwar nachhaltig.“
Digital, anerkannt und praxisnah
Neben der Kompetenzanerkennung ziele das Gesetz auch auf eine digitale und entbürokratisierte Weiterentwicklung der beruflichen Bildung. Damit stellt es eine wichtige Antwort auf die Herausforderungen von Arbeitskräftemangel und beruflicher Durchlässigkeit dar.
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