Wenn die Terminabsage per Telefon scheitert – Engpässe im ländlichen Raum
Arzt muss entstandenen Schaden nachweisen

Ortenau. Schon lange ist der Vorsorgetermin vereinbart, doch berufliche Verpflichtungen machen den Arztbesuch unmöglich. Beim ersten Versuch, den Termin abzusagen, informiert der Anrufbeantworter, dass man außerhalb der Telefonsprechzeiten anruft. Drei Tage lang folgen unzählige weitere Versuche, doch während der Sprechzeiten ist das Telefon dauerbesetzt. Der Frust ist groß, zumal der Arzt eine rechtzeitige Terminabsage fordert und bei Versäumnis Regressforderungen drohen.

"In der Rechtsprechung wird die Vergütungsverpflichtung des Patienten für nicht in Anspruch genommene ärztliche Leistungen sehr unterschiedlich beurteilt", berichtet Joachim Indetzki, Fachanwalt für Medizinrecht aus Offenburg. Teilweise vertreten die Gerichte die Auffassung, dass eine Terminabsprache jederzeit folgenlos storniert werden kann. Es wird aber auch von einigen die Ansicht vertreten, dass der Arzt das Honorar vom unentschuldigt fernbleibenden Patienten verlangen kann, sofern er nachweisen kann, dass er in dieser Zeit einen anderen Patienten hätte behandeln können. "Der Arzt muss also nachweisen, dass ihm durch das Ausbleiben des Patienten ein dadurch verursachter Schaden konkret entstanden ist", so Indetzki weiter. Ein Anspruch des Arztes kann sich auch daraus ergeben, dass eine ausdrückliche Vereinbarung mit dem Patienten getroffen wird, wonach auch im Fall der Terminversäumung die zu erwartende Vergütung des Arztes gezahlt werden muss. "Hier muss im Einzelfall natürlich auch die Wirksamkeit einer solchen Vereinbarung überprüft werden", betont der Fachanwalt.

Aber was ist, wenn der Patient nicht absagen kann, weil er die Praxis telefonisch nicht erreicht? Kai Sonntag, Pressesprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg in Stuttgart, berichtet, dass es sehr selten vorkommt, dass sich Patienten beschweren, weil sie den Arzt telefonisch nicht erreichen. "Vielmehr ist es die Regel, dass sich unsere Mitglieder darüber beklagen, wenn die Patienten nicht zum Termin kommen", so Sonntag. Ärzte, so Sonntag, können aber nur in Ausnahmefällen einen Regress geltend machen. "Das wäre etwa bei einer ambulanten Operation der Fall", erläutert der Pressesprecher.

Grundsätzlich kämpfen immer mehr Ärzte mit der ihnen zur Verfügung stehenden Zeit und der wachsenden Zahl an Patienten, was nicht nur zu einer Terminknappheit, sondern beispielsweise auch zu dauerhaft besetzten Telefonleitungen führt . Gerade im ländlichen Raum gibt es vielerorts nicht mehr genügend niedergelassene Allgemein- und Fachärzte. Nicht nur die Kommunen setzten sich dafür ein, eine Nachfolge für die Praxis im Ort zu finden – wie etwa in Sasbachwalden oder jüngst in Offenburg-Zunsweier –, auch Krankenkassen haben verschiedene Modelle erarbeitet. So organisiert etwa die AOK Südlicher Oberrhein die Veranstaltung "Ein Date mit der Ortenau" und bringt Medizinstudenten mit niedergelassenen Ärzten zusammen. Das Hausarztmodell wiederum basiert auf einer hausarztzentrierten Versorgung, das lange Wartezeiten vermeiden und innerhalb von zwei Wochen einen Termin garantieren soll.

Letztendlich hat der Patient immer selbst die Wahl, welche Möglichkeiten er für sich in Anspruch nimmt. In Sachen Terminabsage hat die Praxis gezeigt, dass man unter Umständen ganz viel Geduld aufbringen muss, will man es telefonisch versuchen. Einfacher und effektiver ist es, eine E-Mail zu #+schreiben oder direkt in der Praxis persönlich vorzusprechen.

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