Tempo 30 innerorts
Städtetag fordert, dass die Kommunen bestimmen

Auf der B3 in der Ortsdurchfahrt Friesenheim gilt Tempo 30. | Foto: ds
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Ortenau Künftig sollen Kommunen eigenmächtig ein generelles Tempolimit von 30 Kilometern pro Stunde einführen können – ob auf Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen. Das fordert der Deutsche Städtetag. Was halten Städte und Gemeinden im Ortenaukreis von dem Vorstoß des Deutschen Städtetags? Die Guller-Redaktion hat nachgefragt.

"Die Unterstützung der Initiative des Städtetages ist allein schon mit der Durchführung der Pop-up-Maßnahme im vergangenen Jahr deutlich geworden, zu der auch temporäres Tempo 30 gehört hat. Jetzt ist die Notwendigkeit, dass das Bundesverkehrsministerium dem Wunsch der Städte und der Länder nachkommt", erklärt Florian Würth, Pressesprecher der Stadt Offenburg.

Streckenbezogen reduziert

Ebenso wie in der Großen Kreisstadt Offenburg gelten auch in Friesenheim streckenbezogene Geschwindigkeitsreduzierungen – sogar auf der Bundesstraße, die durch den Ort durchführt. "Ziel ist es, den Gemeinderatsbeschluss nach Absprache mit allen Gremien umzusetzen und überall in Friesenheim Tempo 30 zu installieren", so Pressesprecherin Julia Berger, die aber auf die aktuell noch fehlenden rechtlichen Grundlagen verweist.

Antrag formuliert

Grundsätzlich befürwortet die Acherner Stadtverwaltung Tempo 30 innerorts. "Deshalb hat die Straßenverkehrsbehörde bei der jüngsten Konferenz der südbadischen Straßenverkehrsbehörden den Antrag formuliert, generell Tempo 30 innerorts einzuführen", berichtet die Pressestelle. Außerdem fordere Oberbürgermeister Klaus Muttach zusammen mit weiteren Rathauschefs aus dem ganzen Bundesgebiet, dass die Entscheidung und die Festlegung von Tempo 30 im innerstädtischen Bereich den Kommunen übertragen werden solle.

Mehr Verkehrssicherheit

"Mit Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerhalb der Ortslage würde sich die Verkehrssicherheit merklich erhöhen und der über die Jahre durch die vielen Einzelfallentscheidungen für Tempo 30 entstandene Schilderwald lichten", heißt es aus dem Rathaus. 

Damit Städte und Gemeinden selbst über ein flächendeckendes Tempolimit entscheiden können, muss das Verkehrsrecht geändert werden. Bisher können neben den Tempo-30-Zonen, die insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte eingerichtet sind, sogenannte streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzungen – erkennbar an den runden Verkehrszeichen anstelle der Tempo-30-Zonenbeschilderung – laut Straßenverkehrsordnung nur dann eingeführt werden, wenn Lärmschutzgründe, eine besondere Gefahrenlage oder bestimmte Voraussetzungen im Umfeld besonders schutzwürdiger Einrichtungen wie etwa Kindergärten oder Krankenhäuser vorliegen.

Häufung von Unfällen

Das ist in Offenburg beispielsweise in der Rammersweier- und Moltkestraße der Fall. "Aufgrund von Unfallhäufungen wurde die streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung dort 2013 verkehrsrechtlich angeordnet", so der städtische Pressesprecher Florian Würth.

In Friesenheim wurde die Streckenbegrenzung auf Tempo 30 auf der Bundesstraße sowie auf der Hauptstraße im Juli 2019 eingerichtet. "Dies war das Ergebnis der Lärmaktionsplanung und somit von der Gemeinde verpflichtend umzusetzen", erläutert Pressesprecherin Julia Berger. Mit der Geschwindigkeitsbeschränkung, die von der Kronenstraße Hausnummer 24 bis zur Adlerstraße Hausnummer 27 gilt, sei eine Lärmminderung von 2,5 dB(A) erreicht worden. "Auf der Friesenheimer Hauptstraße wurde die Geschwindigkeitsbeschränkung von 40 km/h im Rahmen der Lärmaktionsplanung auf 30 km/h angepasst, auf der Heiligenzeller Hauptstraße wurde aus Gründen der Verkehrssicherheit die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert", ergänzt Berger. Mit den Geschwindigkeitsbeschränkungen habe man für viele Bewohner von stark befahrenen Durchfahrtsstraßen eine erhebliche Lärmminderung erzielen können. "Ebenso ist das sichere Überqueren für Radfahrer und Fußgänger ein Vorteil, den wir feststellen können", berichtet Julia Berger.

Die meisten Autofahrer würden sich an die Tempovorgaben halten. Dennoch seien Geschwindigkeitskontrollen weiterhin erforderlich. Ebenfalls auf Grundlage der Lärmaktionsplanung wurde in der Acherner Hauptstraße streckenbezogen Tempo 30 eingeführt.

Tempo 30 zeigt Wirkung

"Aufgrund einzelner Rückmeldungen können wir davon ausgehen, dass die Ausweisung von Tempo 30 Wirkung zeigt. Vor allem die Poser-Szene, die abends und nachts für viel Unruhe gesorgt hat, meidet die Hauptstraße im Vergleich zu früher. Somit wird aus Sicht der Stadtverwaltung der Zweck erfüllt, nämlich weniger Lärm und mehr Verkehrssicherheit", berichtet die Pressestelle der Stadt Achern.

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