Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
3,1 Millionen Euro fließen in die Ortenau

Ortenau (st). Mit Unterstützung des Landratsamtes Ortenaukreis fließen 2017 rund 3,1 Millionen Euro an Fördergeldern aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) in den Ortenaukreis. Mit dieser Summe fördert das Land Baden-Württemberg 43 Projekte von Gemeinden, Privatpersonen und Unternehmen in insgesamt 21 Ortenauer Kommunen. Schwerpunkt der aktuellen Förderperiode ist die Innenentwicklung von Orten. Das teilt das Landratsamt in einer Pressemitteilung mit.
„Ich freue mich über diese Rekordsumme. Damit erhalten die Kommunen, Unternehmen und Bürger im Ortenaukreis erneut die höchste Fördersumme aller Landkreise im Regierungsbezirk Freiburg. Ich bin mir sicher, dass diese Mittel bei den beteiligte Projektpartnern einen großen Entwicklungsschub auslösen werden und die Entwicklung unserer Region ganz im Sinne unserer Gesamtstrategie Ländlicher Raum weiter vorwärts bringen“, sagt Landrat Frank Scherer. Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum zähle zu den effektivsten Instrumenten, um Gemeinden bei einer nachhaltigen Strukturverbesserung zu unterstützen und die ökologische und soziale Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft voranzutreiben. 70 Anträge gingen 2016/17 beim Landratsamt Ortenaukreis ein. Eine Sonderstellung haben die Schwerpunktgemeinden Kappelrodeck-Waldulm und Steinach-Welschensteinach. Die gesamten Projekte werden vorrangig platziert, soweit sie den Zielen des Entwicklungskonzeptes dienen.
Den Zuschlag erhielten elf kommunale, 17 private und 15 gewerbliche Projekte. Mit der Umsetzung der Projekte werden Investitionen in Höhe von über 27 Millionen Euro ausgelöst. Die ELR-Förderung wird als Kofinanzierung geleistet und setzt eine Eigenbeteiligung von rund 70 bis 90 Prozent der Antragsteller voraus.
Das Dezernat Ländlicher Raum im Landratsamt berät bei der Antragsformulierung. In einem Koordinierungsausschuss, dem Vertreter des Ortenaukreises, des Regierungspräsidiums Freiburg, der Kommunen und der "LEADER"-Regionen Ortenau und Mittlerer Schwarzwald angehören, werden die Anträge bewertet, priorisiert und dem Ministerium Ländlicher Raum zur Entscheidung vorgelegt.

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