Einführung der Umweltzone in Straßburg
Betrifft auch die Ortenau

Foto: ADAC Presse

Kehl (st). Wenn auf dem Gebiet der Eurométropole zum Jahreswechsel eine Umweltzone eingeführt wird, sind davon auch Auto- und Lastwagenfahrer aus Kehl und der gesamten Ortenau betroffen. Und zwar an allen Tagen im Jahr, also unabhängig davon, ob es gerade Feinstaub- oder Ozonalarm gibt.

Sanktionen für Fahrzeuge ohne Plakette erst ab 2023

Alle Fahrzeuge, die aufgrund ihres Alters keine Umweltplakette oder die Klassifizierung Crit’Air 5 bekommen, dürfen dann auf dem Gebiet der Eurométropole nicht mehr fahren – eigentlich. Denn das erste Jahr dient der Sensibilisierung und Information der Verkehrsteilnehmer, will heißen: Sanktioniert wird die Nutzung von Autos und Lastwagen ohne Plakette oder mit Crit’Air 5 erst vom 1. Januar 2023 an. In den Folgejahren werden, immer zu Jahresbeginn, schrittweise Fahrverbote für Fahrzeuge mit den Crit’Air-Plaketten 4 (2025), 3 (2027) und 2 (2028) verhängt, so dass am Ende nur noch Elektrofahrzeuge und Autos mit der Plakette Crit’Air 1 übrigbleiben und damit Dieselfahrzeuge komplett vom Gebiet der Eurométropole verbannt sind.

Weil sich diese Maßnahmen auf den rheinübergreifenden Verkehr direkt auswirken, hat Pia Imbs, die Präsidentin der Eurométropole de Strasbourg, diese Oberbürgermeister Toni Vetrano im persönlichen Gespräch vorgestellt. Unterstützt wurde sie dabei vom für Mobilität zuständigen Vizepräsidenten Alain Jund sowie von Françoise Schaetzel, die im Rat der Eurométropole mit den Themen Luftqualität und Umweltschutz betraut ist.

Nachdem die Eurométropole de Strasbourg zu den elf französischen Metropolen gehört, die bei der Luftverschmutzung die Grenzwerte der Gesundheitsgefährdung überschreiten, ist sie gesetzlich verpflichtet, eine Umweltzone einzuführen, erklärte Pia Imbs. Entsprechende Beschlüsse hatten der Straßburger Gemeinderat und der Rat der Eurométropole bereits im September 2019, also noch zu Zeiten von Roland Ries als Straßburger Oberbürgermeister und Robert Herrmann als Präsident der Eurométropole gefasst.

Danach hätte die erste Stufe der Umweltzone mit dem Verbot der Fahrzeuge ohne Crit’Air-Plakette bereits am 1. Januar 2021 in Kraft treten sollen. Durch die Corona-Pandemie ist das Thema jedoch im vergangenen Jahr etwas in den Hintergrund getreten – die Einführung der Umweltzone wurde daher auf 2022 verschoben. Zum Jahresbeginn werden also alle Fahrzeuge, die aufgrund ihres Alters entweder keine Crit’Air-Plakette oder nur eine der Klasse 5 bekommen, mit einem Fahrverbot belegt. Ein ganzes Jahr lang wird jedoch nicht sanktioniert, wer dennoch mit einem solchen Auto unterwegs ist: Der Zeitraum bis zum 1. Januar 2023 soll genutzt werden, um die Fahrzeuglenker auf die Umweltzone einzustimmen.

Um eine Alternative zur Nutzung des Pkws zu bieten, wird die Eurométropole parallel zu den sich von Jahr zu Jahr verschärfenden Fahrverboten den öffentlichen Nahverkehr weiter ausbauen. Dazu gehört die Verlängerung von zwei Tramlinien ebenso wie die bereits laufende Einrichtung von Anruflinienbussen, die Ausweisung von Busspuren, das Angebot für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag, das Tram- und Busnetzt auf dem Gebiet der Eurométropole kostenfrei nutzen zu können, der Ausbau des Carsharing-Angebots, die Gewährung von Zuschüssen zum Kauf von E-Bikes (für Einwohner der Eurométropole). Rund 100 Millionen Euro will die Eurométropole in den nächsten fünf Jahren für den Ausbau des Radwegenetzes ausgeben.

Der diskutierte Zeitplan

Der Zeitplan für die stufenweise Einführung der Umweltzone, der derzeit diskutiert wird, sieht folgendes Szenario vor:

  • Zu Jahresbeginn 2022 dürfen Fahrzeuge ohne Crit’Air-Plakette und mit Crit’Air 5 auf dem gesamten Gebiet der Eurométropole nicht mehr fahren – sanktioniert wird jedoch erst ab dem 1. Januar 2023.
  • Vom 1. Januar 2023 sind dann Fahrzeuge mit Crit’Air-Plakette 4 vom Fahrverbot betroffen – sanktioniert wird jedoch erst vom 1. Januar 2025 an.
  • Vom 1. Januar 2024 wird das Fahrverbot auf Fahrzeuge in der Crit’Air-Kategorie 3 ausgedehnt – sanktioniert wir aber erst vom 1. Januar 2027 an.
  • Vom 1. Januar 2025 fallen Fahrzeuge mit der Crit’Air-Plakette 2 unter das Fahrverbot – sanktioniert wird aber erst vom 1. Januar 2028 an.

Damit sind vom 1. Januar 2028 an Pkw und Lkw mit Dieselmotor vom Gebiet der Eurométropole de Strasbourg komplett verbannt.

Bürgerkonferenzen

Diese Szenarien werden von Ende April bis Juni in sogenannten Bürgerkonferenzen auf dem Gebiet der Eurométropole vorgestellt und diskutiert. Für den 31. Mai (18 bis 20 Uhr) ist eine grenzüberschreitende Online-Bürgerveranstaltung geplant. Geprüft wird derzeit zudem noch, ob eine gegenseitige Anerkennung der deutschen und der französischen Umweltplaketten möglich ist. Damit ist inzwischen auch der aus dem Aachener Vertrag hervorgegangene deutsch-französische Ausschuss befasst. Spätestens jedoch mit dem Fahrverbot für sämtliche Dieselfahrzeuge wären auch Autos mit der grünen deutschen Umweltplakette betroffen.

Zu Beginn der Einführung der Umweltzone am 1. Januar 2022 wird bei den Kontrollen der Fahrverbote die Sensibilisierung und Beratung der Autofahrer im Vordergrund stehen. Danach folgen Stichprobenkontrollen durch die Polizei, schließlich soll ein frankreichweit gültiges System eingesetzt werden, bei dem die Nummernschilder automatisch eingelesen werden, wenn Fahrzeuglenker in die Umweltzone einfahren.

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