Nach Verstoß gegen Corona-Verordnung
Entzug der Gastro-Erlaubnis droht

Kehl (st). Nachdem ein Gaststättenbetreiber im Bahnhofsbereich gegen die Corona-Verordnung verstoßen hat, hat die Stadt Kehl jetzt ein Bußgeldverfahren und zusätzlich ein Verfahren zum Widerruf der Gaststättenerlaubnis eingeleitet. Nach einem Hinweis konnten sich Beamte des Polizeireviers Kehl in der Nacht zum Donnerstag davon überzeugen, dass sich in den Räumen etwa 150 Personen aufhielten – und damit deutlich mehr als nach Corona-Verordnung zulässig. „Eine Einhaltung der geltenden Abstandregeln war aufgrund der Gästezahl nicht möglich“, heißt es dazu im Polizeibericht.

150 Gäste dicht gedrängt

„In der zum Beispiel durch Lichteffekte geschaffenen Diskoatmosphäre standen die überwiegend aus Frankreich stammenden Besucher teilweise dichtgedrängt aneinander“, schreibt die Polizei in ihrer Pressemitteilung weiter. Das Lokal musste daher noch in der Nacht schließen. Nach der geltenden Corona-Verordnung dürfen Diskotheken derzeit nur als Schankwirtschaften betrieben werden. Das heißt: Getränke können ausgeschenkt werden, aber getanzt werden darf nicht. Außerdem müssen den Gästen Sitzplätze zugewiesen werden.

Verfahren eingeleitet

Am Donnerstag hat nun die Stadt durch eine Verfügung noch einmal bekräftigt, dass der Betrieb als diskoähnliche Schankwirtschaft bereits durch die Corona-Verordnung untersagt ist und dem Betreiber ein Zwangsgeld für den Fall angedroht, dass er den diskoähnlichen Betrieb fortsetzt. Als reguläre Schankwirtschaft kann die Gaststätte jedoch weiter geöffnet bleiben. Allerdings hat die Stadt ein Verfahren zum Widerruf der Gaststättenerlaubnis eingeleitet, nachdem der Betreiber bereits wiederholt gegen die Corona-Verordnung verstoßen hat und sich Anwohner mehrfach wegen des von der Gaststätte ausgehenden Lärms beschwert haben.

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