Notbetreuung, Kitas und Schulen
KOD hat Arbeit mit Reiserückkehrern

Foto: Symbolfoto: Stadt Kehl

Kehl (st). Die Verlängerung des harten Lockdowns bis zum 31. Januar bedeutet auch, dass Schulen und Kitas weiterhin geschlossen bleiben müssen. In den städtischen Kindertageseinrichtungen wird daher das Angebot der Notbetreuung verlängert.

Mit dem Ende der Weihnachtsferien steht ab Montag, 11. Januar, auch eine Notbetreuung für Schüler zur Verfügung. Sowohl in Kitas als auch in Schulen gilt künftig eine vereinfachte Anmeldung: Eltern, die am Arbeitsplatz als unabkömmlich gelten, brauchen ab sofort keine Bescheinigung des Arbeitgebers mehr, sondern melden ihr Kind direkt in der Einrichtung an.

Die Busunternehmen fahren weiterhin nach dem Ferienfahrplan. Der Kommunale Ordnungsdienst stellt derzeit rund 25 Prozent weniger Quarantäneverfügungen aus, hat gleichzeitig aber einen erhöhten Mehraufwand mit Reiserückkehrern.

Situation in den Kitas

Durch das Angebot der Notbetreuung in öffentlichen Kitas werden Familien unterstützt, die keine Möglichkeit haben, die Kinder familiär oder anderweitig betreuen zu lassen.

In diesen Fällen kann eine Notbetreuung in Anspruch genommen werden:

  • Beiden Eltern beziehungsweise der alleinerziehenden Person ist es nicht möglich, aufgrund der beruflichen Tätigkeit oder aufgrund eines Studiums oder Schulbesuches das eigene Kind zu betreuen. Zudem steht keine andere Betreuungsperson zur Verfügung.
  • Die Eltern müssen nicht zwingend in systemrelevanten Berufen arbeiten, jedoch am Arbeitsplatz als unabkömmlich gelten. Es kommt nicht darauf an, ob die berufliche Tätigkeit in Präsenz außerhalb der Wohnung oder im Homeoffice verrichtet wird.

Wer sein Kind für die Notbetreuung anmelden möchte, meldet sich in der Einrichtung, die das Kind regulär besucht. Die Eltern brauchen keinen Nachweis, dass sie unabkömmlich sind, sondern teilen dies der Einrichtung mündlich oder schriftlich mit. Wichtig ist: In der Notbetreuung können keine zusätzlichen Stunden in Anspruch genommen werden. Eine Betreuung ist nur für die Zeit möglich, in der das Kind regulär die Kita besuchen würde.

Situation in Schulen

Aufgrund des bundesweiten Lockdowns bleiben die Schulen in Baden-Württemberg auch über das Ende der Winterferien hinaus geschlossen.

Abhängig von der Klassenstufe gelten ab Montag, 11. Januar, folgende Regelungen:

  • Für Schüler, die vor Abschlussprüfungen stehen, kann Präsenzunterricht angeboten werden, sofern dies für die Prüfungsvorbereitung notwendig ist.
  • Alle anderen Klassenstufen werden mit Arbeitspaketen für das Home Schooling versorgt. Für Schüler der Klassen 1 bis 7 wird eine Notbetreuung eingerichtet.

In diesen Fällen kann eine Notbetreuung in Anspruch genommen werden:

  • Beiden Eltern beziehungsweise der alleinerziehenden Person ist es nicht möglich, aufgrund der beruflichen Tätigkeit oder aufgrund eines Studiums oder Schulbesuches das eigene Kind zu betreuen. Zudem steht keine andere Betreuungsperson zur Verfügung.
  • Die Eltern müssen nicht zwingend in systemrelevanten Berufen arbeiten, jedoch am Arbeitsplatz als unabkömmlich gelten. Es kommt nicht darauf an, ob die berufliche Tätigkeit in Präsenz außerhalb der Wohnung oder im Homeoffice verrichtet wird.

Wichtig ist: In der Notbetreuung können keine zusätzlichen Stunden in Anspruch genommen werden. Eine Betreuung ist nur für die Zeit möglich, in der das Kind auch sonst die Schule besuchen würde. Für Kinder, die im regulären Schulbetrieb Unterricht sowie eine zusätzliche Betreuung erhalten, erstreckt sich die Notbetreuung auf die ausfallende Unterrichtszeit sowie den Zeitraum der ausfallenden regulären Betreuung.

Die Notbetreuungsplätze werden über die Schulen vergeben und organisiert. Dazu erstellen die Schulen Listen mit den angemeldeten Kindern und geben diese an die jeweiligen Betreuungsangebote weiter. In der Notbetreuung sind die Schüler somit vormittags über die Lehrkräfte betreut und am Nachmittag über die jeweilige Schulkindbetreuung oder das Ganztagsteam.

Von den Eltern wird kein Nachweis des Arbeitsgebers benötigt. Zudem gibt es keine Formvorschrift: Die Anmeldung kann per E-Mail, telefonisch oder schriftlich an die Schule erfolgen. Es gilt vielmehr der dringend an die Erziehungsberechtigten zu richtende Appell, die Notbetreuung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn dies zwingend erforderlich ist.

Kommunaler Ordnungsdienst hat viel Arbeit mit Reiserückkehrern

Für die Mitarbeitenden des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) sinkt die Arbeitsbelastung einerseits um 25 Prozent, nimmt an anderer Stelle hingegen stark zu: „In den vergangenen Tagen mussten wir rund ein Viertel weniger Quarantäneverfügungen für Infizierte und Kontaktpersonen ausstellen“, berichtet der Leiter des Bereichs Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung bei der Stadt Kehl, Nico Tim Glöckner. Dafür habe hingegen die Arbeit rund um Reiserückkehrer um knapp 40 Prozent zugenommen.

Für diese gelten derzeit die folgenden Regeln: Reiserückkehrer müssen für fünf Tage in Quarantäne, auch wenn ein Test bei Einreise negativ ist. Im Anschluss können sie einen Test machen. Fällt das Ergebnis negativ aus, dürfen sie die Quarantäne verlassen. Wer keinen Test machen möchte, muss sich insgesamt für zehn Tage in Quarantäne begeben.

Busverkehr

Die Busse der SWEG fahren noch bis einschließlich Freitag, 15. Januar, nach dem Ferienfahrplan; bei der RVS ist dies bis zum Sonntag, 17. Januar, der Fall. Der Ferienbetrieb hat keine Auswirkungen auf die Stadtbuslinien, lediglich auf den Regionallinien sind Fahrten betroffen.

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