Saunabereich im Stegermattbad geöffnet
Es darf wieder geschwitzt werden

Sauna am Mühlbach. Den Blick ins Grüne gibt es gratis.  | Foto: Freizeitbad
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Offenburg (st). Nach Monaten des Wartens ist es endlich so weit: Seit vergangenem Freitag, 11. Juni, darf im Freizeitbad Stegermatt wieder geschwitzt werden – der Saunabereich ist geöffnet. „Das ganze Team und ich freuen uns sehr, nach einer langen Phase der Abstinenz wieder etwas Normalität bieten zu können“, sagt Interims-Geschäftsführer Steffen Letsche. Um besser planen zu können, wird um Onlinereservierung gebeten.

Die Corona-Verordnung wurde mit Wirkung zum 7. Juni kurzfristig geändert. Nachdem der Inzidenzwert fünf Tage unter 35 lag, konnte die Öffnungsstufe 3 nun schon zu diesem Zeitpunkt in Kraft treten und der Saunabereich kann somit wieder geöffnet werden. Bis zum Termin wurde die Öffnung akribisch vorbereitet, denn schließlich gilt es, die entsprechenden Auflagen einzuhalten. Am Freitag war es dann endlich soweit: Die Saunalandschaft des Freizeitbads wurde für den Publikumsverkehr geöffnet.

Maximal 75 Personen

Aufgrund der geltenden Corona-Verordnung dürfen maximal 75 Personen gleichzeitig die Saunalandschaft nutzen. Aufgüsse sind nicht erlaubt. Das Dampfbad und der Soleraum müssen aufgrund der Vorgaben der Corona-Verordnung leider bis auf Weiteres geschlossen bleiben, bedauert Letsche, wobei er betont: „Die Gesundheit unserer Gäste steht für uns natürlich an erster Stelle.“

Der Eintritt ist aufgrund der coronabedingten Einschränkungen zum ermäßigten Tarif möglich. Die Öffnungszeiten sind von 10 bis 19 Uhr. Um gut planen zu können, wird darum gebeten, online ein Zeitfenster zu reservieren. Das Portal wurde Mitte der vergangenen Woche freigeschaltet.

Negativer Test obligatorisch

Die aktuelle Corona-Verordnung gibt ein verpflichtendes Testkonzept sowie die Einhaltung des Hygienekonzepts vor. Für das Freizeitbad Stegermatt bedeutet dies, dass alle Saunagäste vor dem Besuch einen, in einem Testzentrum oder einer dem Testzentrum gleichgestellten Stelle ausgestellten, negativen Coronatest (nicht älter als 24 Stunden) vorweisen müssen. Vollständig geimpfte und genesene Personen müssen ihren Status über einen entsprechenden Nachweis belegen. Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben und asymptomatisch sind, gelten automatisch als getestet. Das Hygienekonzept, das schon im Vorjahr umgesetzt wurde, wird entsprechend angewandt.

Es gilt Maskenpflicht bis zur Liege und im Innenbereich. Für das Baden und Saunieren müssen keine Masken getragen werden.

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