Todesursache bleibt ungegeklärt
Angeklagter muss dreieinhalb Jahre in Haft

Foto: Symbolbild gro

Offenburg (st). Hat der 66-Jährige seine Lebensgefährtin umgebracht oder starb sie bei einem Unfall? Diese Frage konnte im Prozess gegen den Mann, der die Leiche der 70-Jährigen in Plastikfolie verpackt in deren Haus in Offenburg-Zunsweier liegengelassen hatte, vom Gericht nicht geklärt werden. Nachgewiesen konnte ihm lediglich Computerbetrug in 25 Fällen und einem Gesamtschaden von 18.000 Euro. Aufgrund des starken Verwesungzustandes der Leiche konnte keine eindeutige Todesursache festgestellt werden, der Mann hatte vor dem Gericht zugegeben, Streit mit ihr gehabt zu haben. Er beharrte darauf, dass die Frau ausgerutscht war, und starb.

Das Schwurgericht konnte ihm nicht das Gegenteil beweisen. Deshalb wurde der 66-Jährige am Dienstag, 29. Juni, zu dreieinhalb Jahren wegen Körperverletzung und Computerbetrug verurteilt. Der Fall in Zunsweier hatte im August 2020 für Aufsehen gesorgt: Die Frau war, nachdem Nachbarn sie als vermisst gemeldet hatten, bei einer Hausdurchsuchung entdeckt worden. Ihr Lebensgefährte wurde bei Lüneburg festgenommen, er hatte zwischenzeitlich 18.000 Euro vom Konto des ehemaligen Lebensgefährten der Verstorbenen mit deren EC-Karte abgehoben. 

Der Angeklagte war schon früher wegen Betrugs verurteilt worden. Er hat bereits 33 Jahre hinter Gittern verbracht.

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