Neue Absonderungsverordnung
Corona-Informationen online beim Ortenaukreis

Offenburg (st). Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg hat eine neue Absonderungsverordnung veröffentlicht. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Absonderungszeiträume für positiv getestete Personen und deren Kontaktpersonen.

Die Regeln für Quarantäne und Absonderung

Infizierte bleiben ab sofort für zehn Tage in Absonderung, deren Haushaltsangehörige und gegebenenfalls weitere enge Kontaktpersonen für 14 Tage. Dies gilt nicht für Haushaltsmitglieder und Kontaktpersonen, die als geimpft oder genesen gelten. Ausnahme: Handelt sich um eine Infektion mit der Omikron-Variante, müssen auch geimpfte oder genesene Haushaltsmitglieder und Kontaktpersonen in Quarantäne.

Dazu berechnen sich die Zeiten nicht mehr nach Symptombeginn des Falles, sondern immer nach dem Tag der Probeentnahme beziehungsweise des Eingangs im Labor. „Mit den neuen Fristen werden die Regelungen einheitlicher. Die Verlängerung der Absonderungszeit für die Kontaktpersonen ergibt sich aus der Tatsache, dass sich in den letzten Wochen gezeigt hat, dass viele Ansteckungen auch jenseits der zehn Tage möglich sind“, erläutert Evelyn Bressau, Leiterin des Gesundheitsamtes des Ortenaukreises. Für nicht immunisierte Kontaktpersonen gibt es die Möglichkeit, sich an Tag sieben der Absonderung mittels eines Schnelltestes frei zu testen, sofern keine Symptome vorliegen. Gleiches gilt für geimpfte oder genesene, symptomlose positiv getestete Personen.

Das gilt bei Nachweis der neuen Variante Omikron

„Anders verhält es sich bei Nachweis der neuen Variante Omikron. Hier müssen auch geimpfte und genesene Haushaltsangehörige und gegebenenfalls weitere enge Kontaktpersonen in Absonderung. Es besteht keine Möglichkeit zur Freitestung“, erklärt Bressau. „Wer typische Corona-Symptome wie Husten, Fieber und Schnupfen hat, sollte sich unmittelbar telefonisch beim Hausarzt melden. Dieser koordiniert das weitere Vorgehen und organisiert, wenn nötig, einen PCR-Test. Wer bereits einen positiven Selbsttest hat, muss diesen gemäß der Corona-Verordnung mittels eines zuverlässigeren PCR-Tests bestätigen lassen“, so die Gesundheitsamtsleiterin.

Alle weiteren relevanten Informationen für Infizierte, Kontaktpersonen und Haushaltsmitglieder, einfach abzurufende Merkblätter sowie Handlungsempfehlungen gibt es unter www.ortenaukreis.de/corona.

Corona-Hotline

„Wer darüber hinaus noch Fragen hat, kann sich auch an unsere Corona-Hotline wenden“, so Bressau. Die Hotline 0781-805 9695 ist Montag bis Freitag von 8.30 bis 12 Uhr sowie Montag bis Mittwoch von 13 bis 16 Uhr besetzt, donnerstags von 8.30 bis 12 und 13 bis 18 Uhr.

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