Richter: "Unterziehen Sie sich einer Therapie"
Drei Jahren Haft für Yves R.

Offenburg (mak). Yves R. muss für drei Jahre ins Gefängnis. So urteilte das Landgericht Offenburg am vergangenen Freitag. Im vergangenen Juli hatte R. vier Polizisten entwaffnet und flüchtete. Nach sechs Tagen intensiven Fahndungsmaßnahmen mit rund 2.500 Polizisten gelang SEK-Beamten schließlich die Festnahme, bei der R. einen Beamten mit einer Axt am Fuß verletzte.

Die Staatsanwaltschaft hatte R. Geiselnahme in Tateinheit mit Verstößen gegen das Waffengesetz sowie gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte vorgeworfen und drei Jahre und neun Monate Haft gefordert.

Das Gericht sah den Tatvorwurf der Geiselnahme als erwiesen an, wenn auch nur in einem minderschweren Fall, da die Bemächtigungssituation nur wenige Sekunden angedauert habe. Die Verteidigung hingegen sah den Tatvorwurf als nicht erfüllt an und hatte deshalb eine Bewährungsstrafe gefordert. "Die Tat weicht deutlich vom Tatbild der Geiselnahme ab, die der Gesetzgeber dafür vorsieht", so der Vorsitzende Richter Wolfgang Kronthaler in seiner Urteilsbegründung.

Richter appelliert an R.

Als strafmildernde Umstände führte er zum einen die kombinierte Persönlichkeitsstörung des Angeklagten mit schizoiden und narzisstischen Zügen an, die ihm ein Gutachter im Prozess attestiert hatte. Es läge aber keine schwere seelische Störung vor, so der Richter weiter. Zum anderen sei R. geständig gewesen und habe die Verletzung des SEK-Beamten bereut. Auch die große öffentliche Wirkung, die die Tat ausgelöst habe, wurde zur Gunsten von R. ausgelegt. "Dies wird sie auch in Zukunft noch beeinträchtigen", so der Richter. Zu Lasten von Yves R. gehen vor allem seine Vorstrafen, dass er während der Tat auf Bewährung war und die Verletzung eines Polizeibeamten.

Am Schluss redete Richter Kronthaler R. ins Gewissen: "Die Tat ist primär in Ihnen begründet." Und er richtete auch einen Appell an ihn: "Nehmen Sie die Diagnose ernst und unternehmen Sie etwas dagegen. Machen Sie eine Therapie!"
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat die Möglichkeit, das Rechtsmittel der Revision einzulegen.

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.