Einmaliger Kinderfreizeitbonus
KOA will mehr Teilhabe ermöglichen

Offenburg (st). Um die von der Corona-Pandemie besonders betroffenen Familien mit geringem Einkommen zu unterstützen, erhalten die von der Kommunalen Arbeitsförderung Ortenaukreis betreuten Haushalte im August 2021 einmalig einen Kinderfreizeitbonus. Berechtigt sind alle minderjährigen Kinder und Jugendlichen, welche im August 2021 einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, also sogenannte Hartz IV-Leistungen, haben.

„Mit dem Kinderfreizeitbonus soll auch einkommensschwachen Familien ein Stück weit soziale und kulturelle Teilhabe ermöglicht werden. Auch sie sollten die Möglichkeit haben, die gerade jetzt so wichtigen Angebote zur Ferien- und Freizeitgestaltung wahrnehmen zu können“, so Armin Mittelstädt, Leiter des Ortenauer Jobcenters. Der Kinderfreizeitbonus ist Teil des Aktionsprogramms der Bundesregierung „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“, das die Bundesregierung im Mai beschlossen hat. So sollen die Belastungen von Kindern und Jugendlichen zumindest teilweise aufgefangen werden.

Die Auszahlung des Kinderfreizeitbonus erfolgt automatisch mit der Zahlung des Leistungsanspruchs für den Monat August 2021. Eine gesonderte Antragstellung auf den Kinderfreizeitbonus ist nicht erforderlich. Somit erhöht sich die Zahlung im August 2021 um 100 Euro für jedes betroffene Kind oder Jugendlichen. Im September 2021 wird wieder der bisherige Betrag ausgezahlt.

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