Verwaltungsrat des Ortenau Klinikums
Überprüfung der Medizinstrategie
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Offenburg (st) Der Verwaltungsrat des Ortenau Klinikums hat sich am Freitag, 9. Oktober, mit der Weiterentwicklung des Medizinkonzepts befasst. Dabei wurden keine konkreten Änderungen des medizinischen Angebots oder der Standortstruktur beschlossen, heißt es in einer Pressemitteilung des Ortenau Klinikums. Die Beschlussfassung über die Medizinstrategie des Ortenau Klinikums erfolge öffentlich im Kreistag. Ziel bleibe eine qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte medizinische Versorgung der Menschen in der Ortenau, die auch langfristig gewährleistet werden kann.
Die 2018 vom Kreistag beschlossene Agenda 2030 habe die strategische Neuausrichtung des Ortenau Klinikums eingeleitet. Seither hätten sich die gesetzlichen, medizinischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen deutlich verändert. Die bundesweite Krankenhausreform und die neue Krankenhausplanung in Baden-Württemberg würden neue Anforderungen an die stationäre Versorgung stellen. Auch medizinischer Fortschritt, Fachkräftemangel, demografischer Wandel und die zunehmende Ambulantisierung würden die künftige Ausgestaltung der Versorgung beeinflussen.
Wirtschaftlicher Druck
Der wirtschaftliche Druck auf die Krankenhäuser verschärfe sich weiter. Das jüngst verabschiedete GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bringe zusätzlich erhebliche Belastungen für das Ortenau Klinikum. Gleichzeitig würden für den Ortenaukreis schwierige Beratungen über den Doppelhaushalt 2027/28 anstehen. Als Träger müsse der Kreis die Entwicklung der Klinikfinanzen in seine Gesamtplanung einbeziehen.
Unter diesen Bedingungen sei eine erneute Prüfung der Medizinstrategie erforderlich. Sie betrachte das medizinische Gesamtkonzept und wäge Versorgungsbedarf, Qualität, rechtliche Vorgaben und wirtschaftliche Tragfähigkeit gemeinsam ab. In die fachliche Einordnung sei die Beratungsgesellschaft Lohfert & Lohfert einbezogen worden. Die in der Sitzung am Freitag vorgenommene Betrachtung möglicher Weiterentwicklungsoptionen und ihrer wirtschaftlichen Auswirkungen werde Grundlage für die weitere Beratung sein.










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