Prozessauftakt vor Landgericht
Versuchter Mord mit Bohrmaschine

Foto: Pixabay

Offenburg/Kehl (st). Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Offenburg verhandelt ab Freitag, 16. Oktober, über die Anklage der Staatsanwaltschaft Offenburg gegen eine 44-jährige Frau wegen versuchten Mordes mit einer Bohrmaschine.

Im Schlaf den Bohrer am Kopf angesetzt

Vor der Tat Ende April sei es zwischen der Angeklagten und ihrem Lebensgefährten in einer Kehler Wohnung zu einem Streit über finanzielle Belange gekommen sein. Beide Beteiligten sollen dabei erheblich alkoholisiert gewesen sein. Der Mann habe sich nach Beruhigen der Situation Schlafen gelegt. Gegen 18 Uhr, so der Vorwurf, habe die Angeklagte eine Akku-Bohrmaschine mit einem Zehn-Millimeter-Metallbohrer am Kopf des Lebensgefährten angesetzt, um ihn zu töten. Der Geschädigte sei jedoch aufgewacht und habe die Angeklagte überwältigt. Der Geschädigten habe kleinere Wunden und Verletzungen erlitten.

Die Staatsanwaltschaft sieht das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt. Zur Hauptverhandlung hat die Schwurgerichtskammer eine psychiatrische Sachverständige sowie einen Rechtsmediziner hinzugezogen. Insgesamt sind vier Verhandlungstage angesetzt.

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