Rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichtshofs
Waltersweier erhält keine Umfahrung

Keine Fortführung der Straße im Industriegebiet Waltersweier als Umfahrung | Foto: rek
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Offenburg/Waltersweier (st). Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat das Verfahren zur Ortsumfahrung Waltersweier per Beschluss beendet: Diese Entscheidung ging der Stadt vergangene Woche zu. Die Berufung der ehemals selbstständigen Gemeinde Waltersweier gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg (VG) vom November vergangenen Jahres wies er damit als unbegründet zurück.

Waltersweier wollte vor Gericht erreichen, dass die Stadt Offenburg verpflichtet sei, eine Umgehungsstraße herzustellen. Dieser Anspruch wurde aus der Eingliederungsvereinbarung von 1971 abgeleitet. Für eine solche Verpflichtung hatte das Verwaltungsgericht weder aus der Eingliederungsvereinbarung selbst noch aus den sonstigen Umständen Anhaltspunkte erkennen können und daher die Klage in vollem Umfang abgewiesen.

Der VGH bestätigt diese Auffassung nun auf der ganzen Linie und setzte sich hierzu intensiv mit dem Eingliederungsvertrag und dessen Auslegung auseinander. Daraus ergeben sich nach Ansicht des Gerichts keinerlei rechtliche Verpflichtungen der Stadt Offenburg gegenüber der ehemals selbstständigen Gemeinde Waltersweier, eine Ortsumfahrung zu planen und zu bauen. Auch aus den sonstigen Umständen sei nicht erkennbar, dass die Stadt Offenburg sich dahingehend habe verpflichten wollen.

Der Beschluss des VGH kann nicht angefochten werden. Der seit vielen Jahren andauernde Streit zwischen dem Ortsteil Waltersweier und der Stadt Offenburg ist damit rechtskräftig entschieden.

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