Das Amt als ehrenamtlicher Richter
"Schöffe sein, ist nie langweilig"

Foto: Bartha
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Ortenau Nicht nur Berufsjuristen sprechen Recht in Deutschland, auch Laien dürfen im Namen des Volkes ein Urteil fällen. Aber nur dann, wenn sie als Schöffen gewählt wurden. Die Bewerbungsfrist für die Amtsperiode 2024 bis 2028 hat begonnen. Interessierte Bürger, im Alter zwischen 25 und 69 Jahren, können sich in ihrer jeweiligen Kommune bewerben.

Vorschlagslisten

Die Städte und Gemeinden erstellen Vorschlagslisten, aus denen die späteren Schöffen ausgewählt werden. In Baden-Württemberg werden rund 7.000 Schöffen neu gewählt. Dazu werden bis 24. März vonseiten der Gerichte die Zahl der benötigten Schöffen mitgeteilt, bis spätestens 23. Juni stellen die Gemeinden Vorschlagslisten mit geeigneten Bewerbern auf. Das Landgericht Offenburg sucht für alle Strafkammern inklusive des Amtsgerichts Offenburg insgesamt 196 Schöffen.

"Ich hatte einen Bekannten, der Schöffe war", berichtet Gerhard Schröder, SPD-Gemeinderat aus Offenburg. Seine erste eigene Amtszeit trat er bereits mit 25 Jahren – damals am Jugendschöffengericht – an. "An meinen ersten Prozess kann ich mich nicht mehr erinnern, aber an einen besonderen Fall. Damals ging es um einen jungen Mann, der mit einer Schreckschusspistole ein Geschäft überfallen hatte. Ich weiß noch, wie ich die Angst der Zeugin, die mit der Waffe bedroht wurde, nachempfinden konnte", berichtet er. Damals machte er sich auch dafür stark, dass dieses Gefühl der Bedrohung in das Urteil einfloss. "Das ist der Sinn der ehrenamtlichen Schöffen, ihre Lebenserfahrung einzubringen", findet Gerhard Schröder.

Zwei Amtsperioden fungierte er als Jugendschöffe, zwei weitere als Schöffe am Landgericht Offenburg. "Nach zwei Perioden muss man fünf Jahre aussetzen", erklärt Schröder. "Ich denke, dass ich mich danach wieder als Schöffe bewerben werde." Denn ihm macht die Arbeit Spaß, auch wenn sie Zeit kostet. "Je nach dem, kann ein Prozess über mehrere Verhandlungstage gehen", beschreibt er seine Erfahrungen.

"Der vorsitzende Richter am Landgericht informiert neue Schöffen über ihre Rechte und Pflichten", so Schröder. Er beschreibt die Zusammenarbeit mit den hauptamtlichen Richtern als gut: "Sie sehen einen als vollwertiges Mitglied des Gerichts an. Sie sprechen auf Augenhöhe mit uns." Vor der Sitzung würden sie die wichtigsten Punkte der anstehenden Verhandlung erläutern. Nachfragen seien erlaubt und erwünscht: "Schöffen dürfen in der Verhandlung Fragen stellen und zwar noch vor dem Staatsanwalt oder dem Anwalt."

Schlaflose Nächte habe ihm noch kein Urteil beschert. "Ich bin ein konsequenter Mensch. Ich tue mich nicht schwer, mir eine Meinung zu bilden", sagt Gerhard Schröder von sich selbst. Allerdings sei ihm so mancher Fall an die Nieren gegangen. "Vor allen Dingen, wenn es um kleine Kinder geht", erzählt er. Was er mag: "Es ist nie langweilig, es ist das pure Leben." Informationen unter
schoeffenwahl2023.de

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Gerhard Schröder | Foto: gro

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