19-Jähriger muss sich vor Landgericht verantworten
Anklage: Bezug von Drogen aus Darknet

Offenburg. Die Staatsanwaltschaft Offenburg hat vor der Jugendkammer des Landgerichts einen 19-Jährigen wegen unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge angeklagt. Die Drogen beschaffte er über das sogenannte Darknet.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen legt die Staatsanwaltschaft Offenburg dem jungen Mann folgenden Sachverhalt zur Last: Spätestens im Frühjahr 2015 begann der damals 18-Jährige aus dem Kinzigtal mit den Drogengeschäften. Er wollte bei anonymen Verkäufern im Darknet zum Teil in großen Mengen Betäubungsmittel bestellen. Um die Ware in der dort vorherrschenden virtuellen Währung der Bitcoins bezahlen zu können, eröffnete er eigens dafür ein Bankkonto. Der junge Mann, der noch zur Schule ging, besorgte hauptsächlich Marihuana, Haschisch, Ecstasy, LSD und Amphetamine, aber auch die halluzinogen wirkenden Mescaline und Pilze. Seine Abnehmer fand er überwiegend in der unmittelbaren Umgebung im Kinzigtal. Die Bestellungen und Weiterverkäufe zogen sich von Mai 2015 bis Juni 2016.

Da der junge Mann die Drogen auch im Ausland, nämlich in Kanada, besorgt hatte, war seine Tätigkeit bei der Einfuhr über den Flughafen Frankfurt bekannt geworden: Beamte des Zollfahndungsamts entdeckten die als Geschenklieferung getarnten rund 900 Gramm Marihuana. Im Juni wurde die Wohnung des Tatverdächtigen durchsucht und dabei rund 77 Gramm Haschisch, rund 220 Gramm sogenannte Magic Mushrooms und etwa 107 Gramm Amphetamin aufgefunden. In der Wohnung wurde auch Verpackungsmaterial, Streckmittel, schriftliche Aufzeichnungen und eine größere Menge Bargeld aufbewahrt.

Über die Auswertung des Smartphones und der Internetaktivitäten konnten schließlich 26 Einzeltaten ermittelt werden. Die Anklage lautet auf 20 Fälle des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, in drei Fällen auf unerlaubtes Handeln mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und in drei Fällen auf unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.
Da der junge Deutsche zur Zeit der Taten zwar bereits volljährig, aber noch unter 21 Jahren war, wird das Gericht prüfen, ob auf ihn Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht anzuwenden ist.

Der Hauptabnehmer des Tatverdächtigen wurde bereits rechtskräftig zu einer
Geldstrafe von 40 Tagessätzen verurteilt. Gegen eine weitere Kundin wurde nach
Jugendstrafrecht von einer Verfolgung der Tat gegen die Ableistung von 20 Arbeitsstunden abgesehen. Auch gegen die Lieferanten aus dem Darknet wurden Ermittlungen eingeleitet.

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.