Schäden durch Wölfe
Fördergelder für Schutzmaßnahmen

Ortenau (st). Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat die „Förderkulisse Wolfsprävention“ ausgewiesen. Im Ortenaukreis liegen 16 Gemeinden in diesem Aktionsgebiet. Innerhalb der Förderkulisse übernimmt das Land 90 Prozent der Anschaffungskosten von Materialien für Herdenschutzmaßnahmen für Schafe, Ziegen und Gehegewild. Hierzu zählt insbesondere eine lückenlose Umzäunung mit Elektrozäunen. Gefördert wird auch der Einsatz von Herdenschutzhunden ab einer Herdenmindestgröße von 60 Muttertieren mit einer jährlichen Pauschale für die Ausbildung und den Unterhalt der Hunde in Höhe von 1.950 Euro.

Ziel sei es, die Weidetiere möglichst umfassend und ausreichend zu schützen, damit der Wolf nicht lerne, dass – unzureichend geschützte – Nutztiere eine leichte Beute seien.

Um die Schutzmaßnahmen zu treffen, wird den Nutztierhaltern innerhalb des Aktionsgebiets eine Übergangsfrist bis zum 25. Mai 2019 eingeräumt. Danach werden Schäden nur ersetzt, wenn die Nutztiere zum Zeitpunkt eines Übergriffs ordnungsgemäß mit einer lückenlosen Umzäunung geschützt waren.

Das Land empfiehlt bei Schafen und Ziegen eine Zaunhöhe von 120 Zentimetern. Eine Zäunung von 90 Zentimetern wird jedoch hinsichtlich einer Ausgleichszahlung für Wolfsrisse als ausreichend anerkannt.

Informationen zum Herdenschutz gibt es in der Broschüre „Sichere Weidezäune“ der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (Sichere Weidezaeune). Außerhalb der Gebietskulisse ist eine Förderung der Präventionsmaßnahmen nicht möglich. Hier gelten die bisherigen Regelungen zur Erstattung der Schäden.

Für die Bearbeitung der Förderanträge ist das Landratsamt Ortenaukreis zuständig. Nähere Informationen zur Antragstellung erhalten Tierhalter beim Amt für Umweltschutz unter  0781/805-1222.Die Antragsunterlagen und weitere Informationen zur Förderkulisse Wolfsprävention sind auch auf der Homepage des Landratsamtes Ortenaukreis eingestellt und können dort heruntergeladen werden (Link)).

Ortenauer Gemeinden im Aktionsgebiet: Achern, Bad Peterstal-Griesbach, Kappelrodeck, Lauf, Lautenbach, Nordrach, Oberharmersbach, Oberkirch, Oberwolfach, Oppenau, Ottenhöfen, Renchen, Sasbach, Sasbachwalden, Seebach, Wolfach.

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