Kommunalwahlen
Im Gemeinde- und Kreisrat kann viel bewegt werden

Auch der Kreistag wird im Juni neu gewählt. | Foto: mak

Ortenau Bundesweit wird am 9. Juni das Europaparlament neu gewählt, in Baden-Württemberg wird auch über die Zusammensetzung der Kreistage sowie der Gemeinde- und Ortschaftsräte entschieden. Erstmals dürfen 16-Jährige nicht nur wählen, sondern auch gewählt werden.

Im Augenblick sind die Parteien und Wählervereinigungen vor Ort damit beschäftigt, die Kandidatenlisten aufzustellen. Ob Kreistag, Gemeinde- oder Ortschaftsrat – sie müssen bis zum 28. März bis 18 Uhr beim zuständigen Gemeinde- oder Kreiswahlausschuss eingereicht werden.

Mehr Engagement gefragt

"Leider sind immer weniger Bürger bereit, zu kandidieren", bedauert Prof. Dr. Michèle Bernhard, die an der Hochschule Kehl den Schwerpunkt Kommunalpolitik lehrt. "Dabei ist das die Ebene, in der man am meisten bewirken kann. Man wirkt direkt mit und sieht, da passiert etwas." So biete das Etatrecht viele Möglichkeiten, etwas zu bewegen. "Auch das Erlassen von Satzungen, den Gesetzen der Kommunen, wirkt in die Städte oder Gemeinden hinein. Die gewählten Vertreter der Bürger sind nur ihrem Gewissen verpflichtet, auf kommunaler Ebene spielt die Parteipolitik häufig eine untergeordnete Rolle," wirbt die Professorin.

Dabei sei eine Parteizugehörigkeit nicht unbedingt nötig, um in ein kommunales Gremium gewählt zu werden. "Je kleiner die Kommune, desto weniger spielt dies eine Rolle", so Michèle Bernhard. Welche persönlichen Voraussetzungen sollten mögliche Bewerber mitbringen? "Man sollte sich trauen, in den Sitzungen, an denen man teilnimmt, seine Meinung kundzutun und Zeit mitbringen", empfiehlt Michèle Bernard. "Die Sitzungen müssen vorbereitet, die Vorlagen durchgearbeitet werden", so Bernhard. Zudem müssten sich die Gremiumsmitglieder auch in Themen, mit denen sie bislang nichts zu tun hatten, hineindenken. "Hinzu kommen Fraktionssitzungen. In einer großen Stadt wie Stuttgart können so 30 bis 40 Stunden monatlich zusammenkommen", zeigt die Professorin das Zeitfenster auf. Fraktionsvorsitzende seien oft noch stärker eingebunden.

Wichtig sei die Verschwiegenheit. "Viele Sitzungen sind öffentlich, aber über die nicht-öffentlichen Themen darf nicht gesprochen werden", so Bernhard. Die Mitwirkung an Tagesordnungspunkten, bei denen eine Befangenheit vorliege, sei verboten. "Zu den Pflichten eines Gemeinde- oder Kreisrats gehört auch die Kontrolle der Verwaltung. Und man ist verpflichtet, an den Sitzungen teilzunehmen", mahnt die Professorin.

Die Aufwandsentschädigung ist je nach Größe der Kommune unterschiedlich und könne zwischen 1.000 und 100 Euro im Monat liegen. "In Kehl sind es zum Beispiel 150 Euro", so Bernhard.

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.