Bürgerentscheid
Interkommunale Gewerbegebiete machen Sinn, wenn...

Oben das bestehende interkommunale Gewerbegebiet "Interkom Steinach/Raumschaft Haslach", über deren Erweiterung die Steinacher Bürger am Sonntag entscheiden. | Foto: Foto: Gemeinde Steinach
  • Oben das bestehende interkommunale Gewerbegebiet "Interkom Steinach/Raumschaft Haslach", über deren Erweiterung die Steinacher Bürger am Sonntag entscheiden.
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Ortenau (mak) Heute werden die Bürger der Gemeinde Steinach zur Wahlurne gerufen. Sie können in einem Bürgerentscheid über die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebiets "Interkom Steinach/Raumschaft Haslach" abstimmen. In der Ortenau gibt es etliche interkommunale Gewerbegebiete. Im folgenden kurzen Überblick beantworten wir einige Fragen zu interkommunalen Gewerbegebieten, unterstützt von der fachlichen Expertise von Professor Dr. Jürgen Fleckenstein, der Kommunalrecht an der Hochschule Kehl lehrt.

Wann kann ein interkommunales Gewerbegebiet Sinn machen?
"Wenn man die interkommunalen Gewerbegebiete an der Stelle errichtet, wo sie aus ökonomischer Sicht sinnvoll sind und aus ökologischer Sicht am wenigsten Schaden anrichten, dann eigentlich immer", sagt Fleckenstein auf Guller-Nachfrage. Denn sie könnten dann dazu dienen, die am besten geeigneten Standorte für ein Gewerbegebiet zu verwirklichen. Ohne Zusammenarbeit besteht die Gefahr, dass die einzelnen Gemeinden, nur um überhaupt dringend benötigte Flächen anbieten zu können, diese nicht an idealer Stelle ausweisen und deshalb in einer gesamtwirtschaftlichen Betrachtung der Schaden deutlich größer sei als der Nutzen.

Welche Vor- und Nachteile gibt es bei Ansiedlung?
Ein Vorteil kann die Ausweisung der besten Fläche sein, da Gewerbeflächen nicht nur Auswirkung auf die einzelne Gemeinde haben, sondern in der Regel auf die Region, beispielsweise auf den Verkehr oder Arbeitsplätze, so Fleckenstein.
Nachteile könnten der Verlust der alleinigen Entscheidungsbefugnis sein. Zudem bestünde für die Standortgemeinden der Nachteil, dass sie die Belastungen durch Immissionen und Verkehr haben, aber nicht den gesamten Vorteil, weil die Steuereinnahmen aufgeteilt würden und "die ökologischen Vorteile uns allen und nicht in erster Linie den Einwohnern der Standortgemeinde zugutekommen", so der Kommunalrechtsexperte.

Wie können interkommunale Gewerbegebiete verwaltet werden, welche Rechtsform haben sie?
Die am häufigsten anzutreffende Rechtsform ist die des Zweckverbandes, also die Gründung einer eigenständigen juristischen Person des öffentlichen Rechts mit eigenen Organen – Verbandsversammlung und Verbandsvorsitzender, so Fleckenstein. So wird auch das bestehende interkommunale Gewerbegebiet "Interkom Steinach/Raumschaft Haslach" verwaltet.

Wer trifft die Entscheidungen?
Bei einem Zweckverband ist dies im wesentlichen die Verbandsversammlung. "Die Vertreter der Gemeinden haben kein freies Mandat und müssen einheitlich abstimmen, da die Stimmrechte den beteiligten Gemeinden zustehen, nicht den einzelnen Vertretern", führt Fleckenstein aus (siehe Infokasten).

Wie werden Steuereinnahmen verteilt?
Das hängt von der Vereinbarung ab, die die beteiligten Gemeinden im Rahmen der Gründung treffen und in der Regel in der Verbandssatzung niederlegen.

Anteilverteilung "Interkom Steinach"

Zur Deckung des Finanzbedarfs des Zweckverbandes beteiligen sich die Kommunen mit folgenden Anteilen:

  • Steinach 40 %
  • Haslach 39 %
  • Hofstetten 7 %
  • Mühlenbach 7 %
  • Fischerbach 7 %

Zusammensetzung und Stimmrecht:

  • Steinach 3 Vertreter, 51 Stimmen
  • Haslach 2 Vertreter, 31 Stimmen
  • Hofstetten 2 Vertreter, 6 Stimmen
  • Mühlenbach 2 Vertreter, 6 Stimmen
  • Fischerbach 2 Vertreter, 6 Stimmen

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